Werben mit Photo
Verfasst: 14.02.2018, 15:51
Hallo Forumsmitglieder,
wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich per 1. März kündige, eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, aber trotzdem mit meinen Photo geworben wird. Sprich noch immer auf der Homepage abrufbar.
wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich per 1. März kündige, eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, aber trotzdem mit meinen Photo geworben wird. Sprich noch immer auf der Homepage abrufbar.