Hallo Forumsmitglieder,
wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich per 1. März kündige, eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, aber trotzdem mit meinen Photo geworben wird. Sprich noch immer auf der Homepage abrufbar.
Werben mit Photo
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Re: Werben mit Photo
Bis zum Ende der Kündigungsfrist/-termin sind Sie Mitarbeiter und wenn Sie keinen Urlaub vereinbart haben oder sonst dienstfrei gestellt wurden auch zur Arbeit verpflichtet.
Re: Werben mit Photo
Hallo,Andreas Hofer4 hat geschrieben: ↑15.02.2018, 16:34Bis zum Ende der Kündigungsfrist/-termin sind Sie Mitarbeiter und wenn Sie keinen Urlaub vereinbart haben oder sonst dienstfrei gestellt wurden auch zur Arbeit verpflichtet.
das ist pure Wahrheit. Also, Sie sollten das bei Kündigung in Betracht ziehen.
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