öffentl. Dienst - Dienstprüfung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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cpt.karacho
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öffentl. Dienst - Dienstprüfung

Beitrag von cpt.karacho » 07.02.2018, 16:02

Hallo,

ich bin neu hier und ich hoffe irgendwer kann mir helfen.

ich bin Vertragsbediensteter (Verwendungsgruppe C) und habe 2016 einen Vertrag unterschrieben wo ich mich verpflichte bis 2020 eine Dienstprüfung abzulegen.

Bundesland: Kärnten
Aufgrund meiner Ausbildung habe ich mich für die B-Prüfung angemeldet und diese leide 3 mal nicht bestanden.

Nun wurde mir mitgeteilt das mein Dienstvertrag aufgelöst wird, da ich meine Prüfungsauflage nicht mehr erfüllen kann...
Die Prüfung selbst wurde im Haus absolviert - da wir eine eigene Kommission haben.

Mein Abteilungsleiter hat mich natürlich gefragt was los war - konnte ihm jedoch nicht erklären was das Problem war. da ich wirklich viel gelernt hab und zuhause bei der "Prüfung" eigentlich sehr viel gewusst habe. Aber leider bei der Prüfung selbst war es teilweise wie weggeblasen. Ich konnte die einfachsten Fragen nicht mehr beantworten.

Alles schön und Gut, das ich durchgefallen bin ist mir klar ... Mir wurde mitgeteilt das meine Karriere im B-Bereich Geschichte ist.

Da wir ja das Jahr 2018 schreiben hätte ich ja theoretisch noch 2 Jahre Zeit gehabt. Ich meinte dann zu meinen AL was ist wenn ich auf meine Kosten die Prüfung bei der Landesregierung mache? Darauf hin meinte mein AL dass das nicht möglich ist, weil wir eine eigene Kommission im Haus haben - und das es das war.

Naja, ich bin dann eben zur Personalvertretung und Bürgermeister gelaufen und hab denen mein Problem geschildert. Darauf hin wurde mir gesagt das sie mir keine Chance mehr geben können ... ich habe denen dann erzählt das es halt fälle gegeben hat wo dies sehr wohl möglich war.... Da wurde quasi gekündigt und ein "Neueintritt" mit neuer Prüfungsauflage vereinbart.

Dann kam die Hiobsbotschaft. Angeblich wurde ich negativ beurteilt. Also meine Arbeitsleistung ist negativ. Ich viel aus allen Wolken ... konnte es nicht glauben... da mir nie etwas gesagt worden ist. Seit 2,5 Jahren arbeite ich in der selben Abteilung und mir wurde nie etwas gesagt oder habe auch nie etwas unterschrieben .... darauf hin fragte ich meinen AL was das soll, dann meinte er nur ... ja ich wollte dich damit nicht belasten ... deswegen habe ich es dir nicht gesagt .... :evil:


Naja das mal die Geschichte ... jetzt meine frage.

1) kann man wirklich nur 3 mal die Prüfung wiederholen - auch wenn man die "höhere" Dienstprüfung absolvieren wollte.
2) kann man wirklich nicht wo anders die Dienstprüfung (Land Kärnten) ablegen wenn man im eigenen Haus eine Kommission hat?
3) muss der AL mich nicht wissen lassen wenn meine Arbeitsleistungen nicht passen?

LG
Cpt.Karacho



isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: öffentl. Dienst - Dienstprüfung

Beitrag von isidoro » 09.04.2018, 20:11

Leider - zur Dienstprüfung darf man nur 3 x antreten. Antreten beim Land Kärnten als Gemeindebediensteter bringt auch nichts, weil die Anforderungen an Gemeindebedienstete bei der Prüfungskommission für Gemeindebedienstete beim Land die Gleichen sind als wie bei einer Stadt mit eig. Statut. Man darf das nicht verwechseln, es gibt eine Prüfungskommission für Gemeindebedienstete beim Land für Gemeindebedienstete welche nicht bei einer Stadt mit eig. Statut angestellt sind, und es gibt bei den Städten mit eig. Statut eigene Prüfungskommissionen, es sind beide gleich schwer zu bestehen. Wesentlich leichter und sehr viel weniger Prüfungsstoff (hier gebe ich Ihnen recht) haben die Landesbediensteten - diese Prüfungskommission ist aber nur für Landesbedienstete beim Land und ist nicht für Gemeindebedienstete.
Negative Arbeitsleistung - anscheinend war das nicht mehr entscheidend, wenn man 3 x antritt und man besteht nicht, bzw. wenn dies vereinbart wurde, ist diese Erfordernis von der Gemeinde einzuhalten.

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