Hallo an Alle!
Ich habe eine Fragen bezüglich Reisezeit und Wegezeiten.
1)Im Dienstvertrag sind als Arbeitsort Wien und Traiskirchen angegeben. Der AN fährt morgens von seinem Wohnort zum Flughafen Wien (nicht sein Büro) und dann vom Flughafen Wien zu seinem Arbeitsort Traiskirchen.
Handelt es sich bei der Strecke Wohnort zum Flughafen Wien um eine Reisezeit iSd §20b AZG? Die Strecke Flughafen Wien zum Arbeitsort Traiskirchen würde ich als Reisezeit und deshalb als Arbeitszeit definieren.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Dienstreise - Arbeitszeit
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Re: Dienstreise - Arbeitszeit
Weshalb machen Sie einen Umweg über den Flughafen zum Arbeitsort?
Wegzeiten - also Zeiten für den Weg von der Wohnung zum im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort und zurück - sind keine Reisezeit.
Wegzeiten - also Zeiten für den Weg von der Wohnung zum im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort und zurück - sind keine Reisezeit.
Re: Dienstreise - Arbeitszeit
Der AN macht am Flughafen eine Beratung mit einem Kunden. Der Flughafen ist vom Wohnort des AN näher als die im Vertrag vereinbarten Arbeitsorte. Deshalb fährt er zunächst zum Flughafen und dann zum Arbeitsort.
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Re: Dienstreise - Arbeitszeit
Kollektivvertragliche Vereinbarungen und Fahrten von Kunden zu Kunden im Einsatzbereich beachten!
Vielleicht hilft folgende site weiter:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10008.html
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Re: Dienstreise - Arbeitszeit
Danke für die Hilfe! Die Webseite hat zur Klarstellung beigetragen.
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