Dienstvertrag aufgrund fehlender Unterschrift ungültig?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Kathi:-)
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2018, 18:34

Dienstvertrag aufgrund fehlender Unterschrift ungültig?

Beitrag von Kathi:-) » 22.01.2018, 18:49

Hallo,

Ich hoffe sehr, dass man mir hier weiterhelfen kann, da ich gerne mein DV kündigen möchte, es jedoch eine Unklarheit gibt. :roll:

Ich (DN) habe einen Angestelltendienstvertrag erhalten, welcher DG-seitig nur von einem Prokuristen unterschrieben wurde. Dieser Prokurist hatte laut Firmenbuch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung kein alleiniges Zeichnungsrecht, sondern durfte nur mit einem weiteren Prokuristen oder Geschäftsführer zeichnen. Erst Jahre nach Unterzeichnung erhielt diese Person als Geschäftsführer alleiniges Zeichnungsrecht.
Ist der DV und alle darin enthaltenen Regelungen nun gültig?

Hintergrund:
Ich möchte das DV nun kündigen, bin mehr als 5 Jahre angestellt und habe folgende Regelung im Vertrag:

Beide Vertragsteile sind jeweils berechtigt, das auf unbestimmte Zeit eingegangene Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der für den Arbeitgeber geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15. oder letzten eines jeden Monats aufzukündigen (§20 AngG).

DG hätte aktuell 3 Monate Kündigungsfrist mit Kündigungstermin zum Quartal. (§20 AnG)
Für mich als DN gilt wohl somit ebenfalls eine Frist von 3 Monaten, jedoch nicht zum Quartal, sondern zum 15. oder letzten. (so hoffe ich, ev. kann das auch jemand bestätigen?)

Wäre der DV ungültig hätte ich nur 1 Monat Frist und da ich so schnell wie möglich das Unternehmen verlassen möchte, wäre ich sehr froh, wenn dies irgendwie möglich wäre.

Noch eine Info: Kollektivvertrag Handelsangestellte.

Ich habe mich schon an die AK gewandt bis dato jedoch keine Rückmeldung erhalten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand behilflich sein könnte!

Vielen lieben Dank!
Kathi:-)



Fuerst30
Beiträge: 4
Registriert: 03.01.2018, 16:03

Re: Dienstvertrag aufgrund fehlender Unterschrift ungültig?

Beitrag von Fuerst30 » 22.01.2018, 20:00

Ein Dienstvertrag kann auch mündlich oder durch schlüssige Handlung erfolgen. Ein schriftlicher Vertrag ist somit nicht notwendig. Mit anderen Worten. "Egal" ob es einen SCHRIFTLICHEN Vertrag gibt oder nicht. Durch die schlüssige Handlung, sprich die Arbeit wurde von Seiten des Arbeitsnehmers aufgenommen, ist der Vertrag gültig.

Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... ettel.html

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