Hallo!
Ich habe eine Frage zu meiner Bachelorarbeit. Wenn ein Profisportler "wiederholt" vor einem wichtigen Spiel eine Kneipentour macht und somit seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist beim Spiel, auf welchen Entlassungsgrund gem GewO 1859 kann man sich aus Arbeitgebersicht da beziehen?
-> § 82 lit f GewO ?
-> oder ein anderer Grund?
Vielen Dank im Voraus!
Entlassung Profisportler
Re: Entlassung Profisportler
RA Mag. Michael Gruner
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