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Rücknahme einer einvernehmlichen Auflösung

Verfasst: 11.01.2018, 22:06
von muzi
Guten Abend,

ich wende mich an das Forum, für einen Verwandten. Er hat die einvernehmliche Auflösung mit dem Dienstgeber unterzeichnet und bereut es mittlerweile sehr, denn jetzt erst wird er sich der Tragweite bewußt. Wichtig ist wahrscheinlich auch, dass es sich um einen Betrieb handelt, indem ein Betriebsrat besteht. Deshalb meine Fragen:

Kann eine einvernehmliche Auflösung zurückgenommen werden?

Stimmt es, die Erklärung stammt von einem ehemalig freigestellten Betriebsrat, dass eine einvernehmliche Auflösung innerhalb eines Tages zurückgezogen werden kann?

Stimmt es, die Erklärung stammt von einer Unternehmensberaterin, dass eine einvernehmliche Auflösung drei Tage lang zurückgezogen werden kann?

Und falls es möglich ist eine einvernehmliche Auflösung zurückzunehmen, stellt sich die Frage: Mit welcher Formulierung des Arbeitsrechtes sollte dies getan werden? Es ist ja allseits bekannt, wer nicht den richtigen Paragraphen kennt, wird eiskalt abserviert.

Die Informationen der Arbeiterkammer waren niederschmetternd, aber ein wenig Hoffnung besteht noch, nachdem es derartig unterschiedliche Aussagen gibt.

Vorab, vielen Dank