Geringfügig als "Freier Dienstnehmer"
Verfasst: 26.12.2017, 14:52
Hallo,
ich arbeite seit kurzem neben meinem Studium und kenne mich leider rechtlich nicht gut aus. Da ich von meine Chef keine vernünftigen Infos bekomme und im Internet nich alles gefunden habe was ich wissen möchte hoffe ich, dass Ihr mir helfen könnt.
Zur Situation:
Ich habe einen Vertrag über "Freie Mitarbeit" und bin als "Kursleiter" 3-4 mal im Monat tätig. Pro Termin erhalte ich 100€ sowie ein paar Euro "Provision" wenn mehr als 10 Teilnehmer anwesend sind.
Einer der Standorte liegt etwas weiter weg (100km), wenn ich dort hin fahre erhalte ich zusätzlich 30€ "Fahrtkosten".
Zu meinen Fragen:
1. Muss ich diese Tätigkeit melden (bei Finanzamt, GKK oder sonstwo?). Mein Chef meinte nur ich sei als Student ohnehin versichert und er meldet mich nirgends an.
2. Zählen die Fahrtkosten zu dem Einkommen also der Geringfügigkeitsgrenze dazu oder kann ich die Geringfügigkeitsgrenze + Fahrtkosten verdienen ohne Sozialversicherung zu bezahlen?
3. Zählt die Provision zum Einkommen (Geringfügigkeitsgrenze).
4. Muss ich sonst irgendetwas beachten an dass ich vielleicht noch nicht gedacht habe?
Im Vorhinein vielen Dank für jede Hilfe!
ich arbeite seit kurzem neben meinem Studium und kenne mich leider rechtlich nicht gut aus. Da ich von meine Chef keine vernünftigen Infos bekomme und im Internet nich alles gefunden habe was ich wissen möchte hoffe ich, dass Ihr mir helfen könnt.
Zur Situation:
Ich habe einen Vertrag über "Freie Mitarbeit" und bin als "Kursleiter" 3-4 mal im Monat tätig. Pro Termin erhalte ich 100€ sowie ein paar Euro "Provision" wenn mehr als 10 Teilnehmer anwesend sind.
Einer der Standorte liegt etwas weiter weg (100km), wenn ich dort hin fahre erhalte ich zusätzlich 30€ "Fahrtkosten".
Zu meinen Fragen:
1. Muss ich diese Tätigkeit melden (bei Finanzamt, GKK oder sonstwo?). Mein Chef meinte nur ich sei als Student ohnehin versichert und er meldet mich nirgends an.
2. Zählen die Fahrtkosten zu dem Einkommen also der Geringfügigkeitsgrenze dazu oder kann ich die Geringfügigkeitsgrenze + Fahrtkosten verdienen ohne Sozialversicherung zu bezahlen?
3. Zählt die Provision zum Einkommen (Geringfügigkeitsgrenze).
4. Muss ich sonst irgendetwas beachten an dass ich vielleicht noch nicht gedacht habe?
Im Vorhinein vielen Dank für jede Hilfe!