Dienst- und Besoldungsrecht der Wiener Gemeindebediensteten

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Pandora80
Beiträge: 1
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Dienst- und Besoldungsrecht der Wiener Gemeindebediensteten

Beitrag von Pandora80 » 12.12.2017, 01:19

Hallo zusammen!

Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann mir Auskunft geben.
Im Internet ist zu dem Thema nichts zu finden und wird überall als Geheimnis gehütet. :?

Mir und einigen Kollegen (Vertragsbedienstete der Stadt Wien) wurde seit Diensteintritt (2001) eine pauschale Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Im Jänner 2017 wurde beschlossen eben diese muss versteuert werden. Also wurde sie seit Jänner vollversteuert.
Im Oktober 2017 wurde im Gemeinderat eine Einzelverrechnung und nicht mehr pauschale dieser Zulage beschlossen. Rückwirkend mit Jänner 2017.
Durch diese Einzelverrechnung steht mir jetzt nur noch ein geringerer Teil besagte Zulage zu.
Mein Arbeitgeber (Magistrat der Stadt Wien) hat mir und so einigen anderen Betroffenen jetzt die Differenz (von Jänner bis September)vom Gehalt abgezogen. Besser gesagt von den übrigen Zulagen und Überstunden, wiel laut Angaben der Verrechnungsstelle der Abzug vom Grundgehalt nicht zulässig wäre. Dabei handelt es sich zwischen 500 und 1000 Euro.
Ist es rechtens? Zum Zeitpunkt der Auszahlung stand mir die volle Zulage zu.
Also wurde es nicht zu Unrecht ausbezahlt und war somit auch nicht mein Fehler oder hab ich da einen Denkfehler??
Kann mir eine rückwirkende Gesetzesänderung zu Lasten gelegt werden?

Ich Danke allen die mir dazu etwas sagen könnten!

LG Claudia



isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Dienst- und Besoldungsrecht der Wiener Gemeindebediensteten

Beitrag von isidoro » 26.04.2018, 11:00

Da muss man sich die pauschale Aufwandsentschädigung genauer anschauen, grundsätzlich waren die Aufwandsentschädigungen lohnsteuerfrei. Der Gesetzgeber hat aber fast alle Ausnahmen bei der Lohnsteuer gestrichen. Es wurden oft Aufwandsentschädigungen bzw. Überstundenpauschale bezahlt, ohne dass eine Überstunde geleistet wurde, bzw. ein tatsächlicher Mehraufwand vorhanden war. Vereinfacht gesagt, in einigen Bereichen war Missbrauch bei den lohnsteuerfreien Zulagen vorhanden, und der Finanzminister hat halt einen Riegel vorgeschoben. Bei einigen Berufsgruppen (z.B. bei den Ärzten) sind die Nettolöhne gleichgeblieben, weil man den Grundbezug um ca 20 bis 30 % angehoben hat. Anscheinend gehören Sie nicht zu dieser Berufsgruppe.

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