Kündigung nach Schlaganfall

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Martin1991
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Registriert: 02.12.2017, 10:38

Kündigung nach Schlaganfall

Beitrag von Martin1991 » 02.12.2017, 10:51

Hallo miteinander!

Ich habe folgende Frage:

MeIn Vater (58 Jahre alt, deutscher) arbeitet seit über 10 Jahren in Österreich als Metzger im Akkord in einem Zerlegebetrieb. Er hatte vor knapp 2 Monaten einen Schlaganfall und hat seitdem Probleme mit der Motorik der Hände, die für seinen Beruf unabdingbar ist. Er ist seit dem Schlaganfall krank geschrieben und der genaue Zeitpunkt der Dauer der Krankschreibung ist bis jetzt noch nicht klar.
Der Arbeitgeber bat meinen Vater eine einvernehmliche Kündigung anzunehmen.

Meine Frage ist nun, was mein Vater jetzt am besten macht und welche Rechte/Pflichten er hat. In Deutschland gibt es eine Art Kündigungsschutz bei Krankheit diese gibt es in Österreich nicht oder?

Ich hoffe ihr könnt uns helfen bzw. ein paar Tipps geben wie man sich am besten verhält.

Vielen Dank im Vorraus!



muzi
Beiträge: 2
Registriert: 11.01.2018, 20:49

Re: Kündigung nach Schlaganfall

Beitrag von muzi » 21.01.2018, 00:16

In Österreich kann/darf auch während dem Krankenstand gekündigt werden. Einer einvernehmlichen Auflösung würde ich nur zustimmen, sofern es bereits eine berufliche Alternative für Ihren Vater gäbe, aber ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist.

Ich würde eher darauf warten, dass eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird, denn sie kann auch ohne Begründung erfolgen und immerhin sind Lohnteile damit verbunden, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Urlaubsansprüche, Abfertigungen, ............. Eine Rehabilitation ist teuer und da zählt jeder Cent.

Die Bitte des Arbeitgebers deutet aber bereits darauf hin, dass diese sowieso erfolgen wird, somit wäre es eher ratsam, sich zu wappnen. Suchen Sie die Arbeiterkammer auf und lassen sie sich rechtilich beraten, welche Möglichkeiten sie hätten im Falle einer Kündigung bzw. einvernehmlichen Auflösung. Suchen Sie das Arbeitsamt auf und lassen Sie sich beraten, welche Alternativen sich für Ihren Vater bieten. Und noch wichtiger, erkundigen Sie sich in der Pensionsversicherungsanstalt, denn von dort werden auf jeden Fall auch Umschulungen bei schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen angeboten, wenn eine Invaliditätspension nicht möglich ist. Aber auch ein Kontakt zur Gebietskrankenkasse ist anzuraten, schon alleine um zu erfahren, wie lange Krankengeld zustehen würde.

Auch wenn es sich jetzt abartig anhört, Sie haben auch die Möglichkeit sich beim Kriegsinvalidenverband einen Termin zu vereinbaren. Deren Aufgabenbereich wurde erweitert und dort erhalten auch mittlerweile Zivilinvalide tatkräftig Unterstützung, bei Anträgen und in der Abwicklung bei Fragen rund um die Grundversorgung, Rehabilitation, usw.

Haben Sie alle Informationen eingeholt, fällt es leichter eine der Situation entsprechende Entscheidung zu treffen.

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