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Kündigungsfrist übersehen

Verfasst: 17.11.2017, 17:31
von Kalgrem
Hallo,

benötige mal eine Info ob das zulässig ist.

Ich habe am 05.06.17 gekündigt. Chef hat sie dann am 06.10.17 am Tisch gehabt. War natürlich nicht einverstanden.
Aber mir egal.

So sah mein Kündigungstext aus.
Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. (kollektiv-) vertraglichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin.

Kündigungsfrist vermute ich sollten 2 Wochen sein, war ein Jahr in dieser Firma als Elektriker

So nun wahrscheinlich zu meinem Fehler.
Ich habe über die Kündigungsfrist gearbeitet da ich meine Kollegen auf der Baustelle nicht hängen lassen wollte.

Am 02.11.17 habe ich nun den Chef mitgeteilt das nun meine Kündigungszeit vorbei ist und ich nun nicht zurverfügung stehe.
die er am 03.11.17 gelesen hat. Ich als guter Mensch unseren Techniker noch einen gefallen getan habe und am 03.11.17
noch schnell eine kleinigkeit erledigt habe, also habe ich an diesen Tag noch 5 Stunden gearbeitet.

Am 04.11.17 Bin ich nicht mehr zur Arbeit und bekamm eine Mail vom Chef das mit den Worten "Meine Kündigung sei nichtig da ich über die Frist gearbeitet habe" Und ich nochmals eine Kündigung schreiben müsse. Was ich natürlich verneinte, da ich keine weitere Stunde mehr in dieser Firma sein wollte. Nun wurde ich somit per 31.10.17 wegen "Unberechtigter vorzeitiger Austritt" Abgemeldet.

Natürlich keinen Lohn für Oktober erhalten bzw schon wurde aber mit einen Aconto auf 0 Reduziert ( Vermute wegen offenen Material für mein Haus oder Minusstunden ) KA warum Aconto, Urlaubstage weg sowie Weihnachtsgeld futsch ;/

Danke für Infos

Re: Kündigungsfrist übersehen

Verfasst: 20.11.2017, 14:56
von Andreas Hofer4
Das Regelwerk von Kündigungsfrist und Kündigungstermin hat unter anderem den Sinn, dass sich der jeweilige Partner auf eine Beendigung des Dienstverhältnisses einstellen kann. Nach ihren Angaben hätte ihr Dienstverhältnis am 20.10. geendet. Durch ihr Weiterarbeiten von über einer Woche konnte der Dienstgeber wohl davon ausgehen, dass sie es sich anders überlegt hätten, denn er wollte sie ja halten ("war nicht einverstanden"). Meiner Meinung nach sind sie durch ihr Verhalten von der Kündigung zurückgetreten und es liegt ein unberechtigter vorzeitiger Austritt vor. Wenn sie am 3.11. noch gearbeitet hatten, passt aber das Austrittsdatum nicht. Um die Abrechnung überprüfen zu können, fordern sie eine Endabrechnung, damit sie sehen können, ob die Abzüge gerechtfertigt sind.

Ich wäre gespannt, ob hier im Forum jemand eine andere Ansicht vertritt.