Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht ??

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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paperboy
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Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht ??

Beitrag von paperboy » 15.11.2017, 16:47

Guten Tag,

ich habe 6 Monate in einem Unternehmen (Gastronomie) als Arbeiter gearbeitet.

Nie hab ich mir etwas zu Schulden kommen lassen und meine Arbeit immer Gewissenhaft ausgeführt!!

Ich hab mich blöderweise am Dienstplan verschaut und hab angenommen, dass ich Dienstag & Mittwoch frei hätte (31.10 & 1.11), leider war ich da irgendwie bei dieser Annahme falsch und ich hätte am 1.11 arbeiten müssen.

Ich hatte zu diesen Zeitpunkt nachweislich für 48 Stunden kein Handy, jedoch durch zufall traf ich einen Arbeitskollegen der mich drauf hingewiesen hat, dass ich eigentlich am 1.11.2017 arbeiten müsste. Ich bat ihm um sein Handy und rief 11 minuten nach "Dienstbeginn" an und entschuldete mich für meinen Irrtum und bat darum, heute noch frei haben zu können ... aber hab mich nur anschreien lassen können mit der Aufforderung sofort zur Arbeit zu erscheinen.

In der Firma wusste jeder, dass ich als Obmann für eine Halloweenparty verantwortlich war und dass dieses Event den ganzen 1.11 noch für den Abbau in Anspruch nehmen würde ... Das Event ging offiziell bis 4 Uhr und der Abbau und das Putzen bei diesem Schloss dauert normal immer 24 Stunden! Ich hatte also einen wichtigen Grund für mein unabsichliches Fehrnbleiben von der Arbeit. Ich ging wirklich irgendwie davon aus, dass ich den ganzen Tag danach auch noch frei habe .. aber war wohl so !!

Trotz meiner ausführlichen Begründung und hinweis darauf, dass ich körperlich aufgrund der ganzen über 20 Stunden andauernden Belastung wirklich nicht arbeiten kann ... kahm auch gleich die Fristlose Kündigung per Whats App !!!Ich habe Whats App über Browser verwendet und irgendwelche wichtigen Nachrichten zu checken


Ich war geschockt !!! Einspruch und Aussage bei der AK hab ich gemacht, wurde aber darauf hingewiesen, dass ich da keine Chancen habe !! Was ich aber so nicht ganz glauben kann, denn ich hab mich unverzüglich (11 minuten nach Dienstbeginn) mich gemeldet und wohl mehr als genügend wichtige Gründe nennen können, warum ich heute echt nicht arbeiten kommen kann !!

Nun gut, im Internet steht es so drinnen, dass hier meine fristlose Kündigung NICHT gerechtfertigt wäre .. was aber bei der AK nicht so rüber kommt !! Hab mich ja a. gleich durch zufall Kontakt aufgenommen und b. mehr als wie 5 wichtige Gründe nennen können, warum ich nicht arbeiten kann !!

Ich hatte noch Anspruch auf 8 Urlaubstage, komischerweise bekam ich die fristlose Kündigung am 1.11 und wurde aber mit 31.10 abgemeldet ... ist ja dass auch schon komisch oder wird da rückwirkend berechnet ??

Jetzt kommt aber mein eigentlicher Punkt worum es mir geht:

am 5.11 hatte ich durch Fremdverschulden einen schweren Verkehrsunfall, gekündigt wurde ich mit 31.10, ich war zuerst mit meine 8 Urlaubstage bei dem Unternehmen noch versichert. also sprich bis 8.11 !!

Bin seit 5.11 in Krankenstand und nun sagt mir der AMS heute, dass die Versicherung bis zum 8.11 aufgehoben wurde ?? !!

Ich hab den Chef kontaktiert und darauf hingewiesen, dass ich bis zum 8.11 versichert war, dass des geändert wurde und dass ich am 5.11 einen schweren Unfall hatte und ob er den Krankenstand übernimmt ... Bekomme ich als Antwort:

"Nein, der Urlaub wurde dir ausgezahlt und ist am Lohnzettel ersichtlich" !!

Ich habe keinen Lohnzettel und auch noch keinen Lohn bekommen !!! Heute hat er mir geschrieben, dass ich den Schlüssel vorbei bringen sollte, sonst zieht er es mir vom Lohn ab und dann hab ich gleich nachgefragt, ob der Lohn schon wieder nicht am 15ten ausbezahlt wurde .. hat er nein gemeint, er macht gerade die Abrechnung und macht dann gleich die Buchung !!

Also hab ich sogesehen noch keinen Lohn und wieso zahlt er mir den Urlaub einfach aus ? Hätte er mich da nicht fragen müssen ?? Wieso kann der mich zuerst bis 8.11 anmelden und das ganze dann wieder ändern lassen ??

Ich hab erfahren, dass er von dem Unfall was mitbekommen hat und daher das ändern lies !!

Auch wenn meine Chancen bei dem Einspruch bzgl fristlosen schlecht stehen ... wie hoch sind jetzt die Chancen, dass er für den Krankenstand aufkommen muss ??? Ich würde es nur mehr als gerecht finden, wenn er für den Krankenstand aufkommen würde !!!

Ich hab ihn wohl per Whats App gefragt, wo der Lohnzettel und der Lohn ist und wieso er mir den Urlaub ausgezahlt hat, da ich das nicht verlangt habe .. bisher keine Antwort !!

Ich finde den Mitarbeiter bei der AK nicht sehr kompetent. Ich hatte einen Termin und nach 37 Minuten hatte der Berater nur noch Stress gemacht weil draußen seit 17 Minuten schon der nächste wartete !!! Ich fühle mich also nicht wirklich gut beraten!!



Andreas Hofer4
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Re: Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht ??

Beitrag von Andreas Hofer4 » 16.11.2017, 12:04

Zur (fristlosen) Entlassung: ich bin auch der Meinung der AK. Sie sind aus eigenem Verschulden dem Dienst fern geblieben und haben sich nach Aufforderung der Dienstgebers geweigert zu arbeiten. Rein private Gründe (Obmann eines Vereines und Durchführung eines Vereinsfestes bis 4h früh) sind keine Rechtfertigung den Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachzukommen.
Zum Krankenstand/Unfall: das Dienstverhältnis ist mit der Entlassung arbeitsrechtlich beendet worden, d.h. am 1.11. und damit sind alle gegenseitigen Rechte und Pflichten aufgehoben. Die sozialverischerungsrechtliche Nachwirkung durch die nicht verbrauchten Urlaubstage haben damit nichts zu tun. Es gibt keinen Anspruch auf Entgeltforzahlung wegen Krankenstand mehr.

Urgieren Sie eine Endabrechung und fordern sie fristgerecht die Zahlung ein, darauf haben sie Anspruch. Resturlaub muss ausbezahlt werden.

paperboy
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Re: Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht ??

Beitrag von paperboy » 16.11.2017, 17:16

Ich bin am 1.11 der Arbeit fern geblieben, jedoch wurde ich mit 31.10 abgemeldet.

Kann ja das schon mal nicht stimmen ??

Ich habe heute die Dokumente und Abrevhnung bekommen und dort steht:

Ende des Entgeldanspruches/Ende der Pflichtversicherung: 8.11.2017

Was bedeutet dann das ?? Ich war also bis zum 8.11 pflichtversichert beim Unternehmen ??

paperboy
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Re: Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht ??

Beitrag von paperboy » 16.11.2017, 19:59

Laut diesen Informationem der WKO besteht doch eine Chance gegen die Kübdigung vorzugehen !!

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht ... rbeit.html

Ich hab mich umgehend gemeldet und ich habe mehr Gründe gehabt, um nicht auf der Arbeit zu erscheinen!!
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber jede Dienstverhinderung unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.

Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nach und gibt er einen Entschuldigungsgrund, wie z.B. Krankheit oder persönliche Dienstverhinderung, für die Abwesenheit bekannt, so behält er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Gibt der Arbeitnehmer für das Nichterscheinen keinen ausreichenden Entschuldigungsgrund an, hat der Arbeitgeber ihn zum unverzüglichen Arbeitsantritt aufzufordern und hinsichtlich des Zuspätkommens zu verwarnen. Für die Zeit des unentschuldigten Fernbleibens verliert der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch selbst dann, wenn nachträglich eine Krankmeldung für den Zeitraum nachgereicht wird.

Andreas Hofer4
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Re: Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht ??

Beitrag von Andreas Hofer4 » 17.11.2017, 10:13

Sie müssen die sozialversicherungrechtliche Komponente von der arbeitrechtlichen unterscheiden.
Arbeitsrechtlich endete ihr Dienstverhältnis unmittelbar mit dem Zeitpunkt des Ausspruches der Entlassung.

Sozialversicherungrechtlich muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter dann bei der GKK abmelden. Hier scheint mir der 31.10. falsch zu sein, so wie sie es schildern. Auf Grund des Resturlaubes verlängert sich sozialversicherungsrechtlich ihre Pflichtversicherung bis zum Ende der Urlaubsersatzleistung/Entgeltanspruches, d.h. 8.11. - sie sind somit noch bis dahin pflichtversichert, aber nicht mehr Mitarbeiter des Betriebes.

Gründe für eine Dienstverhinderung sind bei Arbeitern im Kollektivvertrag aufgezählt. Eventuell kann ein entschuldigtes Fernbleiben vorliegen, wenn die Gründe im persönlichen/privaten Bereich der Verflichtung aus dem Arbeitsvertrag überwiegen. Bei der Durchführung eines Vereinsfestes wird dies aber nicht der Fall sein. Das ist kein arbeitsrechtlicher Entschuldigungsgrund.

Es steht ihnen aber natürlich frei, die Entlassung zu bekämpfen, vielleicht sieh ein Richter das ja anders.

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