Anmeldung Lehrling
Verfasst: 06.10.2017, 11:54
Mir wurde gesagt ein Lehrling ist am 1. des Monats anzumelden, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Jedoch finde ich dazu nicht. Meines Erachtens ist nach § 10 ASVG eine Anmeldung auch am 2. möglich. Auch in Bezug auf das Lohn- und Sozialdumping sehe ich keinen Grund dafür.
Vielleicht weiß hier jemand den Grund dafür.
Vielen Dank schon im Voraus.
LG
Vielleicht weiß hier jemand den Grund dafür.
Vielen Dank schon im Voraus.
LG