Mir wurde gesagt ein Lehrling ist am 1. des Monats anzumelden, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Jedoch finde ich dazu nicht. Meines Erachtens ist nach § 10 ASVG eine Anmeldung auch am 2. möglich. Auch in Bezug auf das Lohn- und Sozialdumping sehe ich keinen Grund dafür.
Vielleicht weiß hier jemand den Grund dafür.
Vielen Dank schon im Voraus.
LG
Anmeldung Lehrling
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Re: Anmeldung Lehrling
Wer hat Ihnen das gesagt??
Ist mir nicht bekannt, dass es hier eine eigene Regelung gibt. Ein Lehrling ist, wie jeder andere MA auch, VOR Arbeitsbeginn bei der GKK anzumelden. - Um sicher zu gehen, fragen Sie einfach bei Ihrer WKO nach.
Ist mir nicht bekannt, dass es hier eine eigene Regelung gibt. Ein Lehrling ist, wie jeder andere MA auch, VOR Arbeitsbeginn bei der GKK anzumelden. - Um sicher zu gehen, fragen Sie einfach bei Ihrer WKO nach.
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