Anmeldung Lehrling

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Sks
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Anmeldung Lehrling

Beitrag von Sks » 06.10.2017, 11:54

Mir wurde gesagt ein Lehrling ist am 1. des Monats anzumelden, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Jedoch finde ich dazu nicht. Meines Erachtens ist nach § 10 ASVG eine Anmeldung auch am 2. möglich. Auch in Bezug auf das Lohn- und Sozialdumping sehe ich keinen Grund dafür.
Vielleicht weiß hier jemand den Grund dafür.
Vielen Dank schon im Voraus.

LG



Andreas Hofer4
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Re: Anmeldung Lehrling

Beitrag von Andreas Hofer4 » 10.10.2017, 10:57

Wer hat Ihnen das gesagt??
Ist mir nicht bekannt, dass es hier eine eigene Regelung gibt. Ein Lehrling ist, wie jeder andere MA auch, VOR Arbeitsbeginn bei der GKK anzumelden. - Um sicher zu gehen, fragen Sie einfach bei Ihrer WKO nach.

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