Sachverhalt: Laut dem Kollektivvertrag muss der Übernehmer der Arbeitskraft nach einem Monat dem überlassenen Arbeitnehmer eine Fixanstellung anbieten. Ist diese Bestimmung möglich?
Re: Arbeitskräfteüberlassung
Verfasst: 29.09.2017, 23:01
von pauyli
Handelt sich vielleicht um eine Abschlussnorm die ein Kollektivvertrag nicht vorschreiben darf? Oder liegt das Problem im AÜG?