Hallo zusammen!
Ist es möglich ein auf drei (oder zwei) Jahre befristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen? Meine bisherige Recherche ergab, dass dies "grundsätzlich" nicht möglich ist, es sei denn es besteht eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und -geber.
Vorausgesetzt es besteht keine Vereinbarung, und der Arbeitnehmer möchte das Arbeitsverhältnis ein Jahr vorher beenden. Welche Fristen muss der Arbeitnehmer beachten? Welchen Schadensersatz kann der Arbeitnehmer befürchten?
Befristete Arbeitsverträge mit so einer langen Laufzeit scheinen mir unkündbar sehr unfair, für beide Seiten.
Viele Grüße
Vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Re: Vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Es ist vor Verlauf der Zeit nur eine außerordentliche Kündigung möglich. Diese wird bei Dauerschuldverhältnissen unter gewissen Umständen gewährt (§ 1162 ABGB).
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