Anspruch 30 Werktage oder 5 Wochen Urlaub?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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tomtom2
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Anspruch 30 Werktage oder 5 Wochen Urlaub?

Beitrag von tomtom2 » 05.08.2017, 22:06

Grüß Gott,
eine auf den ersten Blick sinnlose Frage...

Laut Urlaubsgesetz hat man Anspruch auf 30 Werktage Urlaub.

Habe ich bei Auszahlung als UEL Anspruch auf 30 Werktage, oder 5 Wochen Urlaub?

In einem Betrieb hat ein Angestellter aufgrund einer Betriebsvereinbarung bei Vollzeit im Schnitt 4,20 Arbeitstage (aufgrund Schichtdienst/Dienstrad) pro Woche, somit weniger Arbeitstage im Monat als ein "normaler" Angestellter und muss nur für diese Arbeitstage Urlaubstage verwenden. Die freien Tage davor und danach bleiben unberührt.
Der Angestellte bekommt 25 Urlaubstage im Jahr und kann damit knapp 6 Wochen Urlaub machen.
Für 5 Wochen Urlaub muss der Angestellte nur 21 Urlaubstage verwenden.

Das Dienstverhältnis wird beendet, die UEL wird ausbezahlt. Zählt für die Berechnung nun 25 Urlaubstage oder 5 Wochen Urlaub; d.h.: 25 Urlaubstage oder 21 Urlaubstage Anspruch pro Jahr?

Gibt es diesbezüglich schon OGH Entscheidungen oder ist dies in einem Gesetz definiert?



Bitte um Rat.



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