Hallo, habe eine Frage bezüglich Kündigung eines Dienstverhältnisses. Bin seit 4 Monaten geringfügig beschäftigte Samstagskraft im Einzelhandel (8 Std/Woche) und möchte das Dienstverhältnis kündigen. Dummerweise habe ich allerdings zugesagt, im August als Ferialpraktikant bei demselben Unternehmen zu arbeiten.
Wollte mich nun erkundigen, ob ich trotzdem meine geringfügige Beschäftigung sowie das Ferialpraktikum ohne weiteres (unter Einhaltung der Kûndigungsfrist) kündigen kann, oder ob das erst nach dem Praktikum möglich ist.
Danke und liebe Grüße,
Sebastian
Kündigung Samstagsjob und Ferialpraktikum
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