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Arbeitslosengeld zurückzahlen für 2016

Verfasst: 13.06.2017, 20:30
von Jusliner85
Hallo!

Angenommen man hatte im Jahr 2016 6 Monate ALG Bezug zu mtl. 400€.

Und im Einkommenssteuerbescheid 2016 kommt heraus, man hatte 600€ Mieteinnahmen im Durchschnitt.

Muss man etwas zurückzahlen?

Lg

Verfasst: 21.06.2017, 11:29
von Andreas3
Nur sozialversicherungsrechtliche Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze würden den Bezug von ALV ausschließen. Mieteinnahmen unterliegen keiner SV-Pflicht.