Liebes Forum,
ich habe seit 01.04. Anspruch auf Alterspension, bin aber weiterhin in einem aufrechten Dienstverhältnis. Mein Arbeitgeber führt weiterhin Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab. Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt, da ich ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr habe.
Ich bedanke mich schon im Voraus für viele informative Antworten.
Pensionsanspruch und Arbeitslosenversicherung
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