Freier Dienstvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Carola Schneider
Beiträge: 17
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Freier Dienstvertrag

Beitrag von Carola Schneider » 17.04.2017, 19:07

Beschreibung des Sachverhalts:
- Geringfügige Beschäftigung als Nachhilfelehrer bei Nachhilfeinstitut
mit freiem DV
- Im Erstgespräch wurde mit dem DG folgendes vereinbart: Gruppenunterricht mit 2-5 Kindern zu einem Stundenhonorar von EUR 12,00 (d.i. EUR 18,00 für übliche 90min-EH)
- Es ergibt sich ein Fall von Einzelunterricht (nicht so stark frequentiertes Fach).
- Bei der Monatsabrechnung fällt auf, dass für den Einzelunterricht ein Stundensatz von EUR 10,00 (EUR 15,00 für 90min-EH) verrechnet wurde
- Der Dienstvertrag enthält hinsichtlich Honorar folgende Formulierung:
"Der Auftragnehmer erhält für einen Nachhilfeeinheit von 90 Minuten ein Honorar in der Höhe des jeweils geltenden Honorarschemas, das monatlich abgerechnet wird". Von einem "Schema" wurde der DN vor Dienstantritt jedoch nicht in Kenntnis gesetzt, auch findet es sich nicht schriftlich im DV wieder.

Was kann getan werden? Vielen Dank für Ihren Support.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 17.04.2017, 19:27

Fakt ist, dass im DV ein Honorar gemäß eines Schemas vereinbart wurde und dieses somit auch Vertragsbestandteil ist.
Der DN hat mit Unterfertigung des DV diesem Schema zugestimmt aber verabsäumt sich über dieses Honorarschema vorher kundig zu machen. Somit geht dieses Versäumnis zu seinen Lasten.
Das Erstgespräch bezog sich auf Gruppenunterricht und nicht auf Einzelunterricht. Zu klären wäre, ob der Einzelunterricht in diesem Schema enthalten ist und auch danach abgerechnet wurde.

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