Entfall der Bezüge trotz ordnungsgemäßer Arztbestätigungen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mani2
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Entfall der Bezüge trotz ordnungsgemäßer Arztbestätigungen

Beitrag von Mani2 » 10.03.2017, 19:59

Hallo!

Nach zweimaligen Krankenstand mit einer Gesamtdauer von rund 6 Monaten, wobei ich jeweils vom Krankenhaus krankgemeldet wurde, da ich vom Hausarzt dorthin überwiesen wurde, bekam ich kurz vor Ende der Arbeitsunfähigkeit vom Personalamt die Weisung zu einem Gutachter zur Beurteilung meiner Dienstfähigkeitzu gehen. Nicht mehr! Obwohl dies eigentlich lt. §14BDG über die Kasse(BVA/PVA) beantragt werden müsste Befund&Gutachten einzuholen. Bestätigungen wurden immer wieder eingeholt und vom PA für in Ordnung befunden! Es waren 2 Zeiträume unterbrochen von einem ausgewiesenen Arbeitsversuch(mehrere Arbeitstage).

Nun mein Problem(?):
Das PA stellte zwar über den Fragenkatalog die, zur Beurteilung der Dienstfähigkeit, zu stellenden Fragen, aber auch diese Frage direkt an den Gutachter: Gewünscht wird ein unfallchirurgisches-orthopädisches Fachgutachten bezüglich der Kausalität der Krankenstände vom ... Es soll schlüssig beurteilt werden ob die vorerwähnten Krankenstände von ihrer Dauer her gesehen berechtigt waren.

Ich wurde für gesund befunden, was mir nur kurz mitgeteilt wurde und mich stutzig machte. Das Gutachten inkl. Befund & Fragenkatalog wurde mir ohne weitere Information per RSa zugestellt. Das PA reagierte anschliessend auf Anrufe nur mit unterdrückter Nummer, wobei mir wieder erst nach richtigen Nachhaken die Antwort gegeben wurde die Krankenstände gingen in Ordnung. Ich darf deswegen aber nicht mehr in den Krankenstand gehen. Aufgelegt!
Der Leiter d PA reagierte ähnlich, aber so als laufen diese Erhebungen noch, per Mail: "Wenn Herr XXX Ihnen bezüglich des Ergebnisses der Erhebungen zu Ihrem gegenständlichen Krankenstand(bin gesundgemeldet, auch als der Termin stattfand. Die Weisung kam während d Arbeitsunfähigkeit)... ---und--- Vorlage einer Arztbestätigung unter Angabe einer voraussichtlichen Dauer des Krankenstandes sind Sie meines Wissens fristgerecht nachgekommen" Die Bestätigungen haben offensichtlich nichts mit den "Erhebungen" zu tun! Ich kann auch nicht genau sagen ob die Erhebungen tatsächlich beendet sind! Das die Krankenstände in Ordnung gehen, bezieht sich offenbar auf die Bestätigungen.
Der Gutachter verzerrte die Art der Behandlung und deren Ablauf.

Ich bin auf das hier gestossen:
Entfall der Bezüge gem. § 12c Abs 1 Z2 GehG bei ungerechtfertigter
Abwesenheit vom Dienst (im Krankenstand)

VwGH:
Insolange ein Beamter seiner Mitwirkungspflicht gem § 51 Abs 2 erster Satz BDG durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung eines privat beigezogenen Arztes nachkommt, darf er grundsätzlich so lange auf diese ärztliche Bestätigung vertrauen und von einer gerechtfertigten Dienstverhinderung ausgehen, bis ihm die Dienstbehörde Entgegenstehendes nachweislich mitteilt. Unter "Entgegenstehendes" ist in diesem Zusammenhang eine medizinische Beurteilung gemeint, die jener des privat beigezogenen Arztes entgegensteht. Das Vertrauen auf die ärztliche Bescheinigung und damit auf eine Rechtfertigung der Dienstverhinderung ist lediglich dann nicht geeignet, einen ausreichenden Entschuldigungsgrund iSd § 12c Abs 1 Z 2 GehG herzustellen, wenn
der Beamte auf Grund besonderer Umstände keinesfalls mehr auf die Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung und somit auf das Vorliegen einer Rechtfertigung für die Dienstverhinderung vertrauen konnte oder durfte.
Die Mitteilung einer entgegenstehenden medizinischen Beurteilung bewirkt zwar, dass der Beamte nicht mehr auf die Richtigkeit der ärztlichen Bestätigung vertrauen darf. Sie enthebt die belangte Behörde aber nicht von der Prüfung der Rechtsfrage, ob ein ausreichender Entschuldigungsgrund für ein eigenmächtiges Fernbleiben vom Dienst bestanden hat oder nicht, also ob die dem Beamten mitgeteilte medizinische Beurteilung auch zutraf. Dies ist von ihr auf Grund eines ausreichend ermittelten Sachverhaltes, insbesondere auch unter Zuhilfenahme ärztlicher Sachverständiger zu beurteilen.

Meine erste Frage wäre ->Parteiengehör(?) gibt es da eines bzw. wie wäre die Frist?
Dienstrechtliche Konsquenz neben dem Entfall d Bezüge? Disziplinarverfahren?
Gegengutachten zweckmäßig?
Ich habe soetwas überhaupt noch nie gehört! Aber anscheinend gibt es Erhebungen zu den Zeiträumen der Krankenstände und ich gehe davon aus, dass ich spätestens bei bzw. kurz nach der Zusendung des Gutachtens usw. mehr Informationen vom PA hätte erhalten müssen oder über diese Erhebungen gleich zu Beginn hätte informiert werden müssen.
Zuletzt geändert von Mani2 am 24.03.2017, 06:25, insgesamt 1-mal geändert.



Mani2
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Entfall der Bezüge trotz ordnungsgemäßer Arztbestätigungen

Beitrag von Mani2 » 24.03.2017, 06:23

Hat hier Jemand eine Tipp für mich dazu?

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