Bewerbungsgespräch

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Carola Schneider
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Bewerbungsgespräch

Beitrag von Carola Schneider » 08.03.2017, 14:11

Nach einem Bewerbungsgespräch stellt der potentielle Vorgesetzte, mit dem das Gespräch stattgefunden hatte, der Bewerberin eine prompte Rückmeldung über die Entscheidung (ja/nein) in Aussicht.
Nach 4 Wochen meldet sich der potentielle Vorgesetzte schriftlich mit den Worten "Ich schulde Ihnen noch eine Antwort", und stellt abermals in Aussicht, sich in Kürze zu "melden".
Kurz darauf erhält die Bewerberin eine Email, dass SIE sich telefonisch beim Chef melden solle (ohne Angabe von Gründen). Die Bewerberin ersucht ihn daraufhin schriftlich um eine schriftliche Mitteilung. Daraufhin erfolgt keinerlei Reaktion seitens des potentiellen DG mehr.

Hat diese Vorgehensweise irgendeine juristische Relevanz und stehen der Bewerberin irgendwelche Rechtsmittel zur Verfügung? Besteht ein Rechtsanspruch auf eine schriftliche Absage?
Das Bewerbungsgespräch war ein Termin in der Firma, über den es auch eine schriftliche Korrespondenz im Vorfeld gab.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.03.2017, 20:53

Sie schreiben vom Dienstgeber und somit schließe ich auf einen öffentlichen Dienstgeber. Hier gibt es bestimmte gesetzliche Reglements über die Verständigung bei Absagen. Diese sind aber vielmehr aus Gründen der Höflichkeit geboten, als daraus im Falle der Nichtbeachtung Schadenersatzansprüche ableiten zu können. Wenn, dann müssten Sie einen konkreten Schaden nachweisen.

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