Lohnzettel aushändigen bzw. Arbeitspapiere

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Hamsi
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Lohnzettel aushändigen bzw. Arbeitspapiere

Beitrag von Hamsi » 19.12.2016, 17:19

Guten Abend allerseits,

ich hätte da eine Frage bezüglich des Arbeitnehmerrechts.
Ich würde vor ein Paar tagen entlassen da ich aber noch ein paar Kopien meiner Lohnzettel für die AK brauche habe ich meine Ex-Chef gebeten mir diese auszuhändigen der dies aber verweigerte. Ist der dazu verpflichtet mir diese auszuhändigen oder habe ich da keine Chance?

mfg



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 20.12.2016, 16:39

Sehr geehrter Fragesteller,

Natürlich haben Sie ein Recht darauf.
Sie können das im Ernstfall auch einklagen, sinnvoll wird es aber vielleicht sein den Arbeitgeber nochmals auf seine Verpflichtung hinzuweisen und evtl auch klarzustellen, dass widrigenfalls Arbeiterkammer/Anwalt eingeschalten werden.

Ansonsten wissen Sie über Ihre Rechte im Entlassungsfall Bescheid?
Denken Sie einen Entlassungsgrund gesetzt zu haben oder haben Sie andere Fragen dazu?

MfG

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 20.12.2016, 18:19

Ich habe ihn darauf schon verwiesen das er verpflichtet ist mir diese auszuhändigen. Seine Antwort war nur eine Beleidigung sonst garnichts.

Gegen die Entlassung habe ich schon geklagt weil, sie unbegründet war. Ich war im genehmigten Urlaub wegen Familienzuwachses, 2 Tage später hatte er mich Entlassen wegen nicht Erscheinens am Dienstplatz.
Da die Rechtsberater in der AK immer alles schnell machen bin ich nicht mal dazu gekommen ihm eine bestimmte Frage zu stellen die ihr mir auch vielleicht beantworten können.
Da die Entlassung unbegründet war(würde mir von der AK schon bestätigt)wie sieht es da mit den Entgeltfortzahlungen aus ? denn durch die Entlassung habe ich in diesen Monat einen großen Finanziellen schaden davon getragen kann ich diese auch einfordern? Der Finanzielle schaden bezieht sich auf die Leistungsprämie die ich normalerweise bekommen hätte aber durch die fristlose Entlassung würde diese mir gestrichen usw. usw. usw.

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 20.12.2016, 18:52

Ach ja, Sie sind ja der Taxifahrer ;)

Ja, auch die Sonderzahlungen können eingeklagt werden, das sollten sie auch unbedingt.
Sie haben Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Je nach Arbeitsvertrag und Anstellungsart ist diese unterschiedlich hoch, es geht darum, wie lange Ihre Kündigungsfrist gewesen wäre. Dabei sollten Sonderzahlungen jedenfalls berücksichtigt werden, auch die Leistungsprämie steht Ihnen zu.

Haben Sie das dem AK Juristen gesagt?
Wurde die Klage schon eingebracht?

Haben Sie sonst noch Fragen die Sie eigentlich dem AK Juristen stellen wollten?

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