Entlassung im Urlaub

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Hamsi
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Entlassung im Urlaub

Beitrag von Hamsi » 09.12.2016, 22:12

Schönen Abend an alle,
da ich seit Tagen im Forum einen ähmliche Fall wie meinen suche aber leider nicht fündig geworden bin wollte ich mich an euch wenden.

Also meine Vorgeschichte:
Ich habe 1 Jahr cirka als Taxichaffeur gearbeitet und jetzt am 28 November habe ich einen gesunden Sohn bekommen :D :D
Da ich da natürlich in den Urlaub wollte habe ich diesen schon im Mai angemeldet und mit dem Chef besprochen.
Also ging ich von dem 1.12.2016 in den Urlaub am 3.12 fragte mich mein Chef ob ich am 4.12 arbeiten kommen könnte ich habe ihm darauf geantwortet das ich das nicht können weil ich mich um mein neugeborenes Kind kümmern müsse. Seine Antwort darauf war "Wenn ich morgen nicht arbeiten kommen kündigt er mich"
Darauf habe ich ihn darauf hingewiesen das ich im urlaub bin und leider nicht arbeiten kommen könnte und wenn er mich kündigen müsse so soll er es tun und darauf hin hat er Micht "Entlassen" "Fristlos gekündigt"
Und jetzt verweigert er mich meine Sonderzahlungen "Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld"
Natürlich muss ich gegen die Kündigung ankämpfen bei der Arbeiterkammer.
Nun meine frage darf er mich einfach so Entlassen "fristlos kündigen" und mir mein Weihnachts und urlaubsgeld sperren .



Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.12.2016, 19:03

Ist diese Anfrage ernst gemeint?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 12.12.2016, 19:15

Urlaub muss prinzipiell im Einvernehmen ausgemacht werden. Hat man sich auf einen Urlaub geeinigt, dann darf dies einseitig prinzipiell nicht widerrufen werden, außer bei sehr wichtigen betrieblichen Angelegenheiten.

Das Nichterscheinen stellt, ausgehend von den Schilderungen, meiner Meinung nach keinen Entlassungsgrund dar. Der Arbeitgeber müsste dann das Entgelt bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zzgl. Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung bezahlen.

Die Anfechtung einer Entlassung ist auch möglich, jedoch in sehr engen Grenzen. Hier gelten besonders kurze Fristen (manchmal nur 1 Woche).

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 13.12.2016, 17:40

Ich weiß meine Rechtschreibung ist grauenhaft ich entschuldige mich dafür. Ich will die Kündigung nicht anfechten sondern die Kündigungsart (Entlassung)
Der Urlaub würde mit dem Chef ausgemacht und es sind auch keine weiteren Mitarbeiter ausgefallen es waren alle da.
Die Entlassung kam aus dem heiteren himmel.
Jetzt will er mich auch die Sonderzahlungen verweigern die ich normalerweise bekommen hätte. Nicht mal Arbeitslosengeld bekommen ich nicht solange das nicht geregelt ist im diesem Monat.
Die Reserven sind auch bald aufgebraucht da ich auch die Fixkosten bleiben.
Hätte ich da gute Chancen das anzufechten?
Natürlich habe ich beweise das ich im Urlaub war.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 13.12.2016, 17:54

Für mich ist diese Entlassung definitiv rechtswidrig. Während des Urlaubs genießt der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich keinen Kündigungsschutz, eine fristlose Entlassung, bedarf aber eines wirklich triftigen Grundes. Dass der Arbeitnehmer die Anweisung des Arbeitgebers, wonach dieser verlangte, dass der Arbeitnehmer während seines Urlaubes arbeiten solle, verweigerte, ist jedenfalls kein triftiger Grund für eine Entlassung.

Gehen Sie unbedingt zur Arbeiterkammer und schildern Sie dort den Sachverhalt.


MfG
lexlegis
Zuletzt geändert von lexlegis am 13.12.2016, 18:01, insgesamt 2-mal geändert.

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 13.12.2016, 17:57

Sehr geehrter Fragesteller,

Ohne genauere Kennnisse der Einzelheiten können die Chancen einer Klage auf Anfechtung bzw auf Kündigungsentschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung nicht eingeschätzt werden. Insbesondere müsste zuerst ihr Arbeitsvertrag bzw die auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechtsvorschriften ermittelt werden.

Grundsätzlich und unverbindlich gilt aber, dass Sie wohl keinen Entlassungsgrund gesetzt haben und Ihr Arbeitgeber daher nicht zur Entlassung berechtigt war. Sie können daher eine Entschädigung einfordern/einklagen, je nach Dauer in der Beschäftigung in Höhe mehrerer Monatsgehälter.
Auch die Sonderzahlungen stehen Ihnen natürlich zu.

Wissen Sie wie das geltend gemacht wird bzw haben Sie mit der AK schon Kontakt aufgenommen?

Haben Sie noch offene Fragen?
Sie können mich auch gerne jederzeit unter juristischerratundtat@gmail.com kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 13.12.2016, 18:21

Habe schon Kontakt mit der AK aufgenommen die brauchen aber meine entlassungspapiere die mein Chef immernoch zurückhält aus irgendeinem Grund deswegen habe ich Nächste Woche einen Termin wenn ich bis dahin nichts bekommen muss ich mit der AK weiter schauen.
Ich weiß nicht genau wie schnell ich diese bekommen muss von ihm.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 13.12.2016, 18:27

Kann es sein, dass die Drohung des Chefs doch nicht so umgesetzt wird, wie gedacht. Haben Sie ihn eigentlich darüber informiert, dass Sie sich über seine Vorgehensweise beschweren werden?

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 13.12.2016, 19:30

Ich habe in davon in Kentniss gesetzt dass ich ihn beschwerde einrechen werde.
Die hat er schon umgesetzt ich würde sofort von ihm von der GKK abgemeldet und er hat auch schon dem Ams mitgeteilt das ich Entlassen wurde.
Er hat auch eine Kollegin Entlassen(fristlos) weil sie in den Krankenstand ging es ist alles per Sms festgehalten.
Die Papiere hat er bei sich nach seinen Aussagen er übergibt sie mir nur wenn ich ihm was unterschreibe wo darin steht das ich mit der Kündigung einverstanden bin.
Hat er eine frist in der er mir die Kündigungspapiere zukommen lassen muss?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 13.12.2016, 19:39

Unterschreiben Sie diesen Wisch auf keinen Fall! Gehen Sie nochmals zur AK und klären Sie das.

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 29.12.2016, 15:12

Guten Abend an alle,
da ich endlich eine Antwort von meinem Ex-Arbeitgeber bekommen habe auf die Forderung mir alle ausstehenden Zahlungen auszuzahlen wollte ich bei euch erneut Rat einholen.
In dem Schreiben stellt er wilde Behauptungen auf das ich vom "Umsatz" gestohlen haben soll usw. was natürlich nicht stimmt.
Auch das mit dem Urlaub streitet er ab aber man kann aus den Nachrichten auslesen das er diesen genehmigt hatte und das mit dem vereinbarten Dienst ist auch Schwachsinn. Ich habe mich sofort nach der Geburt mit meinen Chef in Kontakt gesetzt das lässt sich auch aus dem Telefon Protokoll auslesen.
Jetzt müsste ich gegen diese Person klagen bin mir aber nicht sicher, ob ich gewinnen würde deswegen wollte ich euch um Rat fragen wie hoch meine Chancen stehen würden. Falls ich verlieren sollte, müsste ich ja die Kosten tragen.
Ich setze noch das Schreiben anbei.

mfg

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Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 30.12.2016, 11:27

Sry hatte vergessen ein wenig der Vorgeschichte zu erzählen.
am 28.11 um 9:30 rief ich meinen Chef an und bat ihn mir frei zu geben da meine Frau die Wehen bekommen hatte. Er willigte ein und es war nie die Rede von 1 Stunde wie im Brief beschrieben ist.
Um zirka 20 Uhr meldete ihm einer meiner Kollegen das die Geburt vorbei war und er gratulierte mir normal. Der 29.11 und 30.11 waren meine normalen freien Tage wo ich nicht im Dienst eingeteilt war daher sah ich keinen Grund mich bei meinem Chef zu melden ich bin da soweit ich weiß auch nicht verpflichtet dazu. Am 30.11 schrieb ich meinen Chef das er meinen Urlaub vom 31.11 bis 14.12 nicht vergessen soll. Er antwortete mir mit" Ruf mich bitte an damit wir das klären" Das tat ich und wir einigten uns darauf das ich 2 Wochen nicht zur arbeiten kommen sollte. Wir haben uns nie darauf geeinigt das ich Sonntag oder Montag arbeiten kommen. Auch das mit den Tageslosungen ist Erstunken und erlogen. Er bat mich am Mittwoch die Tageslosungen ins Dienstfahrzeug zu legen das ich auch tat. Am Abend kam ein Mitarbeiter vorbei um dieses Abzuholen und nach Slowenien zu fahren um es zu Reparieren aber mein Chef vergaß die Tageslosungen im Auto. Auch habe ich nie vor irgendjemanden zugegeben das ich Geld vom Umsatz entwendet habe, dass behauptet bestimmt sein engster Freund und sein Schichtleiter sowie vieles andere was natürlich gelogen ist.

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 02.01.2017, 07:46

Sehr geehrter Fragesteller,

Die Prozesschancen aufgrund Ihrer Schilderung sowie der Schreiben einzuschätzen gestaltet sich etwas schwierig, zumindest der SMS Wechsel müsste dafür auch gelesen werden.

Sie waren ja bei der AK, hat diese Ihnen keine Rechtsschutzdeckung zugesagt?

MfG

juristischerratundtat@gmail.com

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 02.01.2017, 12:34

Das mit dem SMS verlauf ist schwer, weil die Hälfte davon auf einer anderen Sprache verläuft.

Im großen und ganzen gesagt hatte mein Ex-Chef mich am 3.12 per sms gefragt, ob ich am 4.12 arbeiten könnte und nicht laut seiner Schilderung, dass wir uns am 2.12 per Telefon geeinigt hatten das ich am 4.12 arbeiten kommen das alleine widerspricht sich schon und vieles mehr.
Mir wurde gesagt das sie eine Klage einreichen werden,wenn er das ausstehende Gehalt bis Februar nicht auszahlt.
Ich kenne mich da leider nicht so gut aus in dem Rechtlichen. Wenn ich vor Gericht gehe übernimmt die AK die kosten für den Gerichtsprozess?

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 02.01.2017, 13:00

Haben Sie die Telefonnummer der zuständigen Person bei der AK?
Fragen Sie nach ob für Ihren Fall eine Deckungszusage erfolgt ist bzw was diese umfasst, wer also im Fall eines Prozessverlustes zahlt.

Und fragen Sie am Besten auch nach warum so lange gezögert wird mit der Klage.
Das erscheint mir recht unnötig.

Halten Sie uns am Laufenden.

MfG,

juristischerratundtat@gmail.com

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