Guten Tag!
Nachdem ich mein Dienstverhältnis gekündigt habe, muss ich (lt. Chef) einen Antrag stellen, um mein Gleitzeitguthaben ausbezahlen zu lassen. Eine Abgeltung in Form von Zeitausgleich lässt mein Chef nicht zu, da meine Arbeitsleistung benötigt wird.
Ist das Gleitzeitguthaben in diesem Fall (da ich es nicht in die nächste Abrechnungsperiode mitnehmen kann) als Überstunden zu werten und habe ich deshalb Anspruch auf einen Zuschlag?
Mir wäre es natürlich lieber gewesen, die Tage frei zu nehmen.
Danke für Ihre Hilfe!
Stefan Müller
Ausbezahlung Gleitzeitguthaben nach Kündigung - Zuschlag?
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- Registriert: 09.11.2016, 20:43
Es wird darauf ankommen, was in der Gleitzeitvereinbarung vereinbart wurde. Grundsätzlich gelten diese Gleitzeitstunden nicht als Überstunden, doch es gibt auch Ausnahmen:
Zum Nachlesen: https://www.wko.at/Content.Node/Service ... szeit.html
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