Belehrung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Servus
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Belehrung

Beitrag von Servus » 21.10.2016, 08:39

Ich bin Beamter und habe während eines Krankenstandes per internen Mail eine Weisung & eine schriftliche Belehrung erhalten, über welche noch rechtlich abgesprochen wird. Eine Zustellung per Post ist nicht erfolgt.
"VI.
Des Weiteren werden Sie aufgrund von an die Dienstbehörde herangetragener, sowie aus eigener Wahrnehmung bekanntgewordener, Sachverhalte - insbesondere auch um eventuell vorhandenen Wissensdefizite bezüglich der Dienstpflichten von Beamten vorzubeugen - über folgende gesetzliche Bestimmungen belehrt :
Gemäß § 44a BDG 1979 ..."

"... ebenso auf pflichtwidriges und als Dienstpflichtverletzung zu ahndendes Verhalten geprüft und wird über dieses, unter einem mit der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, rechtlich abgesprochen."

Ich bitte Sie mir da weiterzuhelfen bzw. um Rat. In welchen Zeitraum wird die Absprache erfolgen müssen und wie kann ich darauf reagieren?



Servus
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Beitrag von Servus » 25.10.2016, 13:22

Ist ja ziemlich ruhig hier!

Servus
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Beitrag von Servus » 25.10.2016, 23:49

Sollte es an dem Paragraphen liegen, so muss ich festhalten dies ist kein Schreibfehler von mir!

Diese "ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst" ist vom Tisch. Habe dieses Schreiben ja während des Krankenstandes bekommen, nur auf die Firmenmailadresse. Nicht ebenso per Post (Einschreiben)und auch während einer laufenden Behandlung, genau wie auch bei der "Überprüfung der Dienstfähigkeit"(ebenfalls hier gepostet).
Das Conclusio dazu ist wirklich lesenswert!

Diese Belehrung ist der Draufschlag! Damit anscheinend sichergestellt ist, dass ich offensichtlich auch einen Bescheid ausgestellt bekomme, was seit Jahren immer wieder auftaucht. In welcher Form dürfte egal sein.

Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen!?

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 26.10.2016, 14:23

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich denke es gibt keine Antworten weil Ihre Frage nicht ganz klar ist.
Sie haben das auszugsweise zitierte Schreiben bekommen, darin wird gesagt, dass über etwas abgesprochen wird und Ihre Frage ist, bis wann das erfolgen muss?
Stimmt das so?

MfG

Servus
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Beitrag von Servus » 26.10.2016, 15:45

Auch!

"Des Weiteren werden Sie aufgrund von an die Dienstbehörde herangetragener, sowie aus eigener Wahrnehmung bekanntgewordener, Sachverhalte - insbesondere auch um eventuell vorhandenen Wissensdefizite bezüglich der Dienstpflichten von Beamten vorzubeugen - über folgende gesetzliche Bestimmungen belehrt und Ihre aktenkundigen - über und gegenüber Dienstvorgesetzten sowie gegenüber der Dienstbehörde getätigten Aussagen ebenso auf pflichtwidriges und als Dienstpflichtverletzung zu ahndendes Verhalten geprüft und wird über dieses, unter einem mit der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, rechtlich abgesprochen."

Davon wurde ich im Krankenstand überrascht. Dieser wurde auch ordnungsgemäß gemeldet, deshalb ist dieser Teil vom Tisch. Da es offensichtlich Akten über mich gibt, welche nicht im Personalakt sind und ich seit knapp einem Jahrzehnt dienstfreigestellt bin, ersuche ich um Rat und Unterstützung bei dieser Angelegenheit.
Ich werde auch nicht strafrechtlich verfolgt. Ein oder mehrere Vergehen während einer Tätigkeit ist/sind nicht möglich. Die Vorgehensweise lässt auf das Hinarbeiten auf eine Diszilinarmaßnahme schliessen. Speziell da mit der Belehrung eine Weisung einhand ging welcher ich binnen Wochenfrist nachzukommen hatte. Diese kam nur intern per Mail und nicht per Einschreiben, obwohl bekannt war, dass ich nicht im Dienst war. Habe nur zufällig in das Webmail reingeschaut. Den Beleg hätte ich am Dienstweg eingefordert -> Keine Reaktion!

Was kann ich hierbei unternehmen bzw. gibt es weitere Frist(en) innerhalb dieser ich reagieren muss/kann und wie am besten???
Den genauen Grund kenne ich auch nicht, da er nicht detailliert angeführt wird.
Wahrscheinlich kann ich, da alles nur per Mail intern gekommen ist, dieses gar nicht ausdrucken und zu einem Anwalt mitnehmen. Sehe ich das so richtig?
Wie komme ich zu diesen "Akten", da diese weder bis dato im elektronischen, noch im physischen Peronalakt zu finden sind, welchen ich in Laufe der Dienstfreistellung regelmäßig Einsicht genommen habe?

Das wären meine Fragen!!!
Zuletzt geändert von Servus am 06.11.2016, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.

Servus
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Beitrag von Servus » 06.11.2016, 16:13

Wie komme ich zu diesen "Akten", da diese weder bis dato im elektronischen, noch im physischen Peronalakt zu finden sind, welchen ich im Laufe der Dienstfreistellung regelmäßig Einsicht genommen habe?
Zuletzt geändert von Servus am 15.02.2017, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.

Servus
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Beitrag von Servus » 16.11.2016, 15:06

Wie komme ich zu diesen "Akten", da diese weder bis dato im elektronischen, noch im physischen Peronalakt zu finden sind, welchen ich im Laufe der Dienstfreistellung regelmäßig Einsicht genommen habe?
Zuletzt geändert von Servus am 15.02.2017, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.

Servus
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Beitrag von Servus » 02.12.2016, 13:55

Dienstwege werden zwar bestätigt sie eingehalten zu haben, aber nicht beantwortet! Die GW weigert sich sogar es weiterzuleiten, obwohl es sich, auch lt. dem Leiter der Dienstbehörde, um Dienstweg handelt!

Servus
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Beitrag von Servus » 31.12.2016, 01:08

Ein klein wenig Unterstützung bzw. einen kleinen Rat hätte ich mir schon erhofft :(

Servus
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Beitrag von Servus » 21.01.2017, 19:01

Mittlerweile wurde mir auch seitens der Gewerkschaft gedroht! Sollte ich einen Rechtsanwalt beiziehen, werden sie es erfahren und dann wird dafür gesorgt, dass ich entlassen werde. Anschliessend soll ich mich am Besten aufhängen. ->Wirklich wahr, das ist ein Zitat eines PVlers!
Bzgl. der "Nichtweiterleitung" des dienstlichen Anbringens über die GW(ist ein korrekter Dienstweg), war die Auskunft -> Was soll ich schon machen können! Die Dienstbehörde macht nichts dagegen. WOW!

Man muss diese "Unterstützung" anderen einfach noch viel genauer im Internet näherbringen.
So etwas muss breit aufgezeigt werden. Speziell da ich seit fast einem Jahrzehnt dienstfreigestellt bin und mich diese seit Jahren anhaltenden Drohungen mittlerweile richtig nerven.

Schade das man auf einer Seite wie dieser nicht einmal die kleinste Auskunft bekommt, obwohl dies eigentlich der Sinn der Seite wäre!?


P.S.: Ergänzend muss ich noch festhalten, dass mich die Gewerkschaft/PV kürzlich doch angeschrieben hat.

"EHRENURKUNDE"

Für die Treue zur gewerkschaftlichen Idee und die damit bewiesene Solidarität mit den ArbeiterInnen, Angestellten und ö...... über

25 JAHRE

und die damit ausgedrückte Verbundenheit mit der Gewerkschaftsbewegung dankt der Österreichische Gewerkschaftsbund ...

Naja, für 25 Jahre Beiträge immerhin etwas! Einen Cerrutti-Kugelschreiber und eine Anstecknadel gabs noch dazu. Die "damit ausgedrückte Verbundenheit" wurde anscheinend bis dato wohl nur einseitig (vom Beitragszahler) richtig verstanden. Mit bewiesener Solidarität & Treue... werden, Empfängerseitig her, nur die Mitgliedsbeiträge pro Monat gemeint sein!?
Damit ist zumindest eine Seite nachvollziehbar unterstützt ... -->>"Gewerkschaftliche Idee" ?
Zuletzt geändert von Servus am 21.01.2017, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.

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