Wünschäußerung verpflichtend?
Wünschäußerung verpflichtend?
Bei meinem Wiederbeginn nach Karenz habe ich eine Sondervereinbarung mit meiner Firma unterschrieben, in der unter anderem steht dass mein Wunsch für nächstes Jahr eine Teilzeitbeschäftigung mit so und so viel Wochenstunden sei. Muss ich mich an diese Wunschformulierung explizit halten, oder ist das noch verhandelbar? Teilzeitbeschäftigung für nächstes Jahr war nicht das Thema dieser Sondervereinbarung.
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