Hallo
Ich habe folgenden Absatz im Dienstvertrag stehen:
Nach §36 AngG (analoge Anwendung) wird eine Konkurrenzklausel vereinbart, wonach der Dienstnehmer innerhalb eines Zeitraumes bis zu 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Dienstnehmer keine Tätigkeit (als Unselbstständiger oder Selbstständiger) im Geschäftszweig der Dienstgeberin ausüben oder sich an einem Unternehmen dieses Geschäftszweiges direkt oder indirekt beteiligen darf.
Meine Frage:
Wenn ich Arbeiter bin, gilt dieser Absatz überhaupt weil ja auf das AngG verwiesen wird?
Wenn ich Angestellter bin, gilt er nehme ich an, aber was passiert wenn ich dem zuwider handle? Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Danke, Thomas
Frage zu Konkurrenzklausel im Dienstvertrag
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