2 Jobs -> über Geringfügigkeit?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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ABCKatze
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2 Jobs -> über Geringfügigkeit?

Beitrag von ABCKatze » 19.07.2016, 13:18

Ich habe derzeit 2 Jobs:

1. Bei einer Privatperson, der ich jedes Monat eine Rechnung schreibe (100-200€/Monat, nur unfallversichert) und die diese Person benutzt, um meine Dienste am Ende des Jahres von der Steuer abzusetzen.

2. Bei einer Firma für knapp über 100€ pro Monat geringfügig angestellt.

Ich komme derzeit daher nicht über die Geringfügigkeitsgrenze von 415€ und muss somit nur meine Selbstversicherung (etwa 60€/Monat) bezahlen.

Die Firma hat mir nun angeboten, dass ich 10-15 Stunden/Woche bei ihr arbeite, womit ich bei ihr 350-540€ brutto statt der bisherigen 100€ verdienen würde. Im Fall von über 415€ wäre ich bei der Firma versichert und müsste somit zwar meine Selbstversicherung nicht mehr bezahlen, dafür aber die ganzen Sozialversicherungsabgaben, etc. leisten (zum Glück keine Steuer!).

Falls ich das Angebot mit 15 Stunden pro Woche (540€ brutto) annehme, leiste ich dafür ja schon so oder so alle Abgaben. Weiß aber jemand, was für einen Einfluss diese Rechnungen (von 1.), die eben erst am Ende des Jahres/Anfang des nächsten Jahres abgesetzt werden, auf meine Sozialversicherung, etc. haben? Wird alles zusammengezählt, sprich müsste ich dann für die 100-200€/Monat von 1. die Sozialversicherung, etc. am Ende des Jahres nachzahlen oder wird das getrennt behandelt und ich muss dafür nichts mehr bezahlen?

Für den Fall, dass ich das Angebot mit 10 Stunden pro Woche (etwa 350€ netto = brutto annehme), was ich bevorzugen würde, wie läuft das dann mit der Selbstversicherung weiter? Ich weiß, dass man, wenn man selbst versichert ist und über den 415€ der Geringfügigkeitsgrenze verdient, fast 400€ für die Selbstversicherung bezahlen muss, nur das wäre bei 450-550€ (1. + das neue 2.) Gesamt-"Gehalt" pro Monat nicht wirklich möglich und kommt mir auch merkwürdig vor - jemand, der einen fixen Job mit 550€/Monat brutto hat, bezahlt ja auch keine 400€ für die Versicherung.
Google hat mir dazu bisher nur die "400 Euro Job/Minijob"-Sache aus Deutschland ausgespuckt, gibt es in Österreich vielleicht eine ähnliche Sonderregelung bzw. wie wird mein Problem in Österreich im Normalfall geregelt?

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen! :/



Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 19.07.2016, 14:19

Vorfrage zu 1.: handelt es sich bei diesen "Rechnungen" um Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit gem. ASVG oder selbständiger Tätigkeit die dem GSVG (Selbständigenversicherung) unterliegen?

Wenn es sich um eine ASVG Tätigkeit (Dienstverhältnis) handelt, dann werden alle Einkünfte eines jeden Kalendermonats addiert. Kommen sie in Summe über die Geringfügigkeitsgrenze liegt eine Pflichtversicherung vor, und sie haben 13,65% von der Gesamtsumme an die GKK zu zahlen.

Sind sie bereits mit einem Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze ist für das zweite Dienstverhältnis (sofern es geringfügig ist) ein Beitrag iHv 13,65% an die GKK abzuführen. Sobald eine Pflichtversicherung vorliegt (Gesamteinkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze) ist für diese Monat keine Selbstversicherung mehr möglich (auch nicht notwendig, da sie pflichtversichert sind).

ABCKatze
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Beitrag von ABCKatze » 19.07.2016, 15:09

Zu 1.:
Ich bin ehrlich, ich habe keine Ahnung. Es geht um Kinderbetreuung und es läuft folgendermaßen ab:
Ich habe einen speziellen Kurs belegt, damit meine "Dienste" ganz legal von der Steuer absetzbar sind (siehe auch hier). Ich arbeite daher bei der Familie, bekomme dann das Geld überwiesen oder in bar (eben 100-200€ pro Monat, selten auch weniger) und schreibe am Ende des Monats eine Rechnung mit den genauen Tagen, Zeiten und dem Gesamtbetrag, die die Familie dann ihrem Steuerberater gibt. Ich vermute, dass es sich dabei um eine Art Honorarnote handelt, sicher bin ich allerdings nicht.
Ich weiß, dass ich unfallversichert bin (dafür muss die Familie ein paar Euro bezahlen), aber als ich wegen einer anderen Frage schon mal bei der Krankenkassa und dem Finanzamt angerufen habe, wussten beide nichts von dieser Tätigkeit, was mich doch gewundert hat.

Die Frage ist, wer bezahlt diese Pflichtversicherung dann, wenn ich mit beiden Jobs zusammen über 415€ komme?

Danke, Ihr dritter Absatz hat meine Frage zu dem "15 Stunden pro Woche"-Angebot beantwortet. Dass ich, wenn ich pflichtversichert bin, sprich bei einem der Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze, mich dann nicht mehr selbst versichern muss, ist mir klar.
Ich vermute, dass ich die 13,65% für 1. dann am Jahresende nachzahlen muss, oder (da der Steuerberater meine Rechnungen erst am Jahresende bekommt)? Bekomme ich dafür dann ein extra Schreiben oder muss ich mich deswegen selbst erkundigen?

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 20.07.2016, 08:23

Zu 1: das Wort "Honorarnote" spricht eher für eine selbständige Tätigkeit, dass der Auftraggeber eine UV zahlt für eine Anmeldung bei der GKK; dass diese nichts davon weiß, ist aber wiederum spannend...

An sich kann ihnen nur die GKK genaue Auskünfte darüber geben, da dort monatlich die Daten zusammenlaufen. Ich würde an ihrer Stelle nochmals mit der GKK die Thematik besprechen, da diese ihre Daten haben müsste.

Zu zahlen haben sie die 13,65% selbst, da es sich um Dienstnehmerbeiträge handelt.

ABCKatze
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Beitrag von ABCKatze » 20.07.2016, 15:24

Das ist die Sache, ich weiß nicht, was es genau ist, sprich ob eine Honorarnote oder was es da sonst noch gibt.

Ich habe nun bei der GKK und anderen Stellen angerufen und alles sagten mir das selbe (erstaunlich, ich weiß):

1. Wenn man als Kinderbetreuer selbst Rechnungen stellt, also wie in meinem Fall, ist man ein Kleinstunternehmer/Kleinstverdiener. Solange man jährlich dabei nicht über 4988€ (also 12 x ca. 415) kommt, muss man sich weder anmelden, noch Meldungen machen oder sich überhaupt selbst versichern. Man kann sich natürlich als neuer Selbstständiger anmelden und zusätzlich bei der SVA versichern - den genauen Betrag weiß ich nicht, allerdings gibt es einen Selbstbehalt und falls man über die 4988€ kommt, sind es mind. 180€/Monat -, muss es allerdings nicht, was auch erklärt, wieso das Finanzamt und die Versicherung (plus die WKO) nichts von meiner Tätigkeit bei 1. wussten/wissen.

2. Wenn man zusätzlich geringfügig angestellt ist, gilt dafür noch einmal die 415€-Grenze (allerdings 14x) und man kann sich wiederum selbst versichern (bei der GKK um ca. 60€/Monat, ohne Selbstbehalt), muss es aber nicht.
Falls man über die Geringfügigkeitsgrenze kommt, muss man den Sozialversicherungsanteil bezahlen, was aber trotzdem als allgemeine Versicherung (also auch für 1.) gilt.

Das heißt:
Man kann gleichzeitig geringfügig angestellt und ein Kleinstunternehmer sein und solange man bei beiden Jobs nicht mehr als die je 415€ (also zusammen ca. 830€/Monat) verdient, muss man sich weder selbst versichern (man kann aber einzeln oder doppelt), noch Sozialversicherungsbeträge bezahlen oder irgendwelche zusätzlichen Meldungen machen.
Zu zahlen haben sie die 13,65% selbst, da es sich um Dienstnehmerbeiträge handelt.
Ich weiß, dieser Teil gilt jetzt doch nicht für mich, es interessier mich allerdings trotzdem:
Wer bezahlt dann den Rest, also den Arbeitnehmer-Anteil (etwa 40% insgesamt, was ich mitbekommen habe)?

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 21.07.2016, 09:24

Mich hat irritiert, dass sie bei der "Familie" unfallversichert sind und diese Versicherung die "Familie" abführt. - Bei Selbständigen, zahlt das der Selbständige selbst, und hat damit Kontakt mit der SVA.

So wie es ausschaut, sind sie als "Neue Selbständige" tätig, und fallen damit ins GSVG. Da sich GSVG u. ASVG hier nicht berühren, werden diese Einkünfte auch nicht zusammengezählt. Beide Einkünfte werden sozialversicherungstechnisch getrennt behandelt. Sie sind somit einerseits geringfügig als sog. Kleinstunternehmerin bei der SVA und als geringfügig Dienstnehmerin bei der GKK. - Ihre Ausführungen sind korrekt.

Bei geringfügigen DN gibt es keinen DG-Anteil (außer er hätte mehrere geringfügig Beschäftigte im Betrieb), der DG zahlt nur die Unfallversicherung.

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