Guten Abend!
Eine Bekannte ist 2002 nach Österreich gekommen und hat dann als Hilfskraft in der Gastronomie bis 2003 gearbeitet.
Sie hat jetzt einen Brief von der Sozialversicherungsanstalt bekommen, dass sie ca. 250 Euro + Zinsen=850€ an Beiträgen nachzahlen muss, vorher wurde sie nie darüber benachrichtigt.
Sie war damals aus irgendwElchen Gründen selbstständig gemeldet was sie aufgrund der damals schlechten Deutschkenntnissen bis jetzt nicht wusste (hat wer anderes für sie gemacht).
In dem Brief steht auch dass die Verjährungsfrist unterbrochen ist, aber ist die Steuerschuld nach 13 Jahren nicht sowieso verjährt?
Ist es "normal" dass eine Hilfskraft selbstständig ist?
Danke im Voraus!
Sozialversicherung Nachzahlung
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