Seite 1 von 1

Kollektivvertrag

Verfasst: 26.02.2016, 19:50
von caright
Welche Merkmale/Gründe können existieren, sodass eine Gmbh keinen Kollektivvertrag zur Anwendung bringen muss / bringt?

Verfasst: 29.02.2016, 09:28
von Andreas Hofer4
Ob eine Kollektivvertrag zur Anwendung kommt oder nicht, kann sich kein Betrieb aussuchen; die KV-Zugehörigkeit hängt vom Gewerbe des Betriebes ab, und damit zu welcher Branche innerhalb der WKO er zählt. Die Zugehörigkeit und KV-Anwendung ist zwingend.
Es gibt aber ein paar Branchen ohne KV, dann gibt es auch für diesen Betrieb keine kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Verfasst: 27.04.2016, 16:28
von caright
Danke für deine Antwort.

Wann genau wir geprüft welchem Gewerbe ein Betrieb zugehören muss?
Gibt es in gewissen Abständen eine Nachprüfung?

Wie findet man am besten heraus welchem KV ein Unternehmen unterliegt?
Angenommen man kennt die Fachgruppe.

Danke vorab!