Überprüfung der Dienstfähigkeit
Verfasst: 08.02.2016, 21:09
Hallo!
Ich habe ein etwas sonderbares Problem! Ich bin Beamter und ich habe letzte Woche während meines Urlaubs inPDF eine Weisung vom Personalamt per Mail erhalten. Über Webmail konnte ich dann folgendes lesen:
Zur Beurteilung meiner Dienstfähigkeit hat des PA einen gerichtlich beeideten Sachverständigen beauftragt mich zu untersuchen. "Dieser Termin ist jedenfalls wahrzunehmen. Wir ersuchen Sie, dem Arzt ein umfassendes Bild ihrer Beschwerden zu geben, allenfalls vorhandene Befunde und Gutachten mitzubringen und dem Gutachter unaufgefordert vorzulegen. Unbegründetes Nichterscheinen zu dieser Untersuchung wird als Nichtbefolgung einer dienstlichen Weisung angesehen und kann dienstrechtliche Nachteile haben."
Der Termin wird durch die Ordination des Arztes vereinbart.
Mehr beinhaltet die Weisung nicht!
Also das PA hat dem neben der Handynummer auch gleich meine Privatadresse weitergegeben, da der Arzt mich per Einschreiben (angekommen am selben Tag wie die Weisung) angeschrieben hat. Am 1.Feb kamen beide Schreiben an. Bis einschl. 2.Feb war ich in Urlaub und der erste Wunschtermin wäre am 4.Feb 2016(lt.dem Einschreiben des Arztes) gewesen. Sicherheitshalber wurde ich auch gleich noch telefonisch von dem Arzt kontaktiert!
Da ich aber nicht krankgemeldet bin und in den letzten 3 Jahre rund 15 Tage arbeitsunfähig gemeldet war, bin ich hierbei ratlos! Ich verstehe die Weisung so, dass ich angewiesen bin dem Arzt meine Beschwerden mitzuteilen. Mehr nicht! Ich hoffe ich verstehe das so richtig!? Auch da ich von ELGA abgemeldet bin!
Der Grund für diesen Termin wurde mir vom PA, auch auf Anfrage, nicht genannt, aber man beruft sich auf §52 Abs.1 BDG 1979.
Der Arzt teilte mir auch noch am Telefon mit, das Personalamt habe ihm einen Fragenkatalog zu meiner Beantwortung, übermittelt. Auch diesen Fragenkatalog bekomme ich, vom zuständigen PA, nicht!
Bin ich überhaupt verpflichtet diesen Fragenkatalog zu beantworten, anhand dieser Weisung bzw. bin ich überhaupt dazu verpflichtet irgendwelche weitere Fragen darüber hinaus zu beantworten?
Da ich nicht krank bin siehts mit den zu nennenden Beschwerden ja schlecht aus.
Ich habe auch noch nie gehört, dass der Dienstgeber dem Mediziner vorab einen Fragenkatalog, zur Beurteilung der Dienstfähigkeit, schickt, damit der Dienstnehmer diesen beantwortet!
Dienstlich wurde mir nichts vorgeworfen. Anzeigen habe ich auch keine bekommen. Ich stehe bei dieser Vorgehensweise komplett daneben! Welche dienstrechtlichen Konsequenzen könnten sich möglicherweise, durch eine negative "Beurteilung", für mich dadurch ergeben?
Ich bitte hierbei um Hilfe & um Rat wie ich damit umgehen soll! Sein Wunschtermin ist erstmal nicht zustande gekommen, aber bis Freitag, 12.Feb 2016 soll ich lt. PA den Terminzeitpunkt mit dem Mediziner fix vereinbaren.
Ich habe ein etwas sonderbares Problem! Ich bin Beamter und ich habe letzte Woche während meines Urlaubs inPDF eine Weisung vom Personalamt per Mail erhalten. Über Webmail konnte ich dann folgendes lesen:
Zur Beurteilung meiner Dienstfähigkeit hat des PA einen gerichtlich beeideten Sachverständigen beauftragt mich zu untersuchen. "Dieser Termin ist jedenfalls wahrzunehmen. Wir ersuchen Sie, dem Arzt ein umfassendes Bild ihrer Beschwerden zu geben, allenfalls vorhandene Befunde und Gutachten mitzubringen und dem Gutachter unaufgefordert vorzulegen. Unbegründetes Nichterscheinen zu dieser Untersuchung wird als Nichtbefolgung einer dienstlichen Weisung angesehen und kann dienstrechtliche Nachteile haben."
Der Termin wird durch die Ordination des Arztes vereinbart.
Mehr beinhaltet die Weisung nicht!
Also das PA hat dem neben der Handynummer auch gleich meine Privatadresse weitergegeben, da der Arzt mich per Einschreiben (angekommen am selben Tag wie die Weisung) angeschrieben hat. Am 1.Feb kamen beide Schreiben an. Bis einschl. 2.Feb war ich in Urlaub und der erste Wunschtermin wäre am 4.Feb 2016(lt.dem Einschreiben des Arztes) gewesen. Sicherheitshalber wurde ich auch gleich noch telefonisch von dem Arzt kontaktiert!
Da ich aber nicht krankgemeldet bin und in den letzten 3 Jahre rund 15 Tage arbeitsunfähig gemeldet war, bin ich hierbei ratlos! Ich verstehe die Weisung so, dass ich angewiesen bin dem Arzt meine Beschwerden mitzuteilen. Mehr nicht! Ich hoffe ich verstehe das so richtig!? Auch da ich von ELGA abgemeldet bin!
Der Grund für diesen Termin wurde mir vom PA, auch auf Anfrage, nicht genannt, aber man beruft sich auf §52 Abs.1 BDG 1979.
Der Arzt teilte mir auch noch am Telefon mit, das Personalamt habe ihm einen Fragenkatalog zu meiner Beantwortung, übermittelt. Auch diesen Fragenkatalog bekomme ich, vom zuständigen PA, nicht!
Bin ich überhaupt verpflichtet diesen Fragenkatalog zu beantworten, anhand dieser Weisung bzw. bin ich überhaupt dazu verpflichtet irgendwelche weitere Fragen darüber hinaus zu beantworten?
Da ich nicht krank bin siehts mit den zu nennenden Beschwerden ja schlecht aus.
Ich habe auch noch nie gehört, dass der Dienstgeber dem Mediziner vorab einen Fragenkatalog, zur Beurteilung der Dienstfähigkeit, schickt, damit der Dienstnehmer diesen beantwortet!
Dienstlich wurde mir nichts vorgeworfen. Anzeigen habe ich auch keine bekommen. Ich stehe bei dieser Vorgehensweise komplett daneben! Welche dienstrechtlichen Konsequenzen könnten sich möglicherweise, durch eine negative "Beurteilung", für mich dadurch ergeben?
Ich bitte hierbei um Hilfe & um Rat wie ich damit umgehen soll! Sein Wunschtermin ist erstmal nicht zustande gekommen, aber bis Freitag, 12.Feb 2016 soll ich lt. PA den Terminzeitpunkt mit dem Mediziner fix vereinbaren.