Überprüfung der Dienstfähigkeit

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Servus
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Überprüfung der Dienstfähigkeit

Beitrag von Servus » 08.02.2016, 21:09

Hallo!
Ich habe ein etwas sonderbares Problem! Ich bin Beamter und ich habe letzte Woche während meines Urlaubs inPDF eine Weisung vom Personalamt per Mail erhalten. Über Webmail konnte ich dann folgendes lesen:
Zur Beurteilung meiner Dienstfähigkeit hat des PA einen gerichtlich beeideten Sachverständigen beauftragt mich zu untersuchen. "Dieser Termin ist jedenfalls wahrzunehmen. Wir ersuchen Sie, dem Arzt ein umfassendes Bild ihrer Beschwerden zu geben, allenfalls vorhandene Befunde und Gutachten mitzubringen und dem Gutachter unaufgefordert vorzulegen. Unbegründetes Nichterscheinen zu dieser Untersuchung wird als Nichtbefolgung einer dienstlichen Weisung angesehen und kann dienstrechtliche Nachteile haben."
Der Termin wird durch die Ordination des Arztes vereinbart.
Mehr beinhaltet die Weisung nicht!
Also das PA hat dem neben der Handynummer auch gleich meine Privatadresse weitergegeben, da der Arzt mich per Einschreiben (angekommen am selben Tag wie die Weisung) angeschrieben hat. Am 1.Feb kamen beide Schreiben an. Bis einschl. 2.Feb war ich in Urlaub und der erste Wunschtermin wäre am 4.Feb 2016(lt.dem Einschreiben des Arztes) gewesen. Sicherheitshalber wurde ich auch gleich noch telefonisch von dem Arzt kontaktiert!
Da ich aber nicht krankgemeldet bin und in den letzten 3 Jahre rund 15 Tage arbeitsunfähig gemeldet war, bin ich hierbei ratlos! Ich verstehe die Weisung so, dass ich angewiesen bin dem Arzt meine Beschwerden mitzuteilen. Mehr nicht! Ich hoffe ich verstehe das so richtig!? Auch da ich von ELGA abgemeldet bin!
Der Grund für diesen Termin wurde mir vom PA, auch auf Anfrage, nicht genannt, aber man beruft sich auf §52 Abs.1 BDG 1979.
Der Arzt teilte mir auch noch am Telefon mit, das Personalamt habe ihm einen Fragenkatalog zu meiner Beantwortung, übermittelt. Auch diesen Fragenkatalog bekomme ich, vom zuständigen PA, nicht!

Bin ich überhaupt verpflichtet diesen Fragenkatalog zu beantworten, anhand dieser Weisung bzw. bin ich überhaupt dazu verpflichtet irgendwelche weitere Fragen darüber hinaus zu beantworten?
Da ich nicht krank bin siehts mit den zu nennenden Beschwerden ja schlecht aus.
Ich habe auch noch nie gehört, dass der Dienstgeber dem Mediziner vorab einen Fragenkatalog, zur Beurteilung der Dienstfähigkeit, schickt, damit der Dienstnehmer diesen beantwortet!

Dienstlich wurde mir nichts vorgeworfen. Anzeigen habe ich auch keine bekommen. Ich stehe bei dieser Vorgehensweise komplett daneben! Welche dienstrechtlichen Konsequenzen könnten sich möglicherweise, durch eine negative "Beurteilung", für mich dadurch ergeben?

Ich bitte hierbei um Hilfe & um Rat wie ich damit umgehen soll! Sein Wunschtermin ist erstmal nicht zustande gekommen, aber bis Freitag, 12.Feb 2016 soll ich lt. PA den Terminzeitpunkt mit dem Mediziner fix vereinbaren.
Zuletzt geändert von Servus am 10.02.2016, 11:27, insgesamt 22-mal geändert.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.02.2016, 13:24

Letztlich handelt es sich um eine Weisung der Dienstbehörde, der Sie Folge zu leisten haben.
Was die ärztliche Untersuchung selbst bzw die Auskunftspflicht etc betrifft, so kann ich Sie auf die Rsp des VwGH verweisen. Vielleicht finden Sie hier die zu Ihrer Anfrage passende Lösung.

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0070328X01

Servus
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Beitrag von Servus » 09.02.2016, 15:21

Danke für die Antwort!

Aber da ich bis dato nur die Auskunft vom Leiter des Personalamtes über die Begründung "Wir sind der Meinung..." bekam ist hier etwas ganz toll faul!
Heute habe ich die Antwort vom PA schriftlich erhalten. Der Fragenkatalog, welchen das Personalamt an den Arzt vorab übermittelt hat, "sei zur Erleichterung für die Beurteilung der Dienstfähigkeit und wird mir nicht übermittelt"!

Der will anscheinend verschleiern, dass ich die letzten 7 Jahre z.B. nicht geschult, ... wurde! Es gehört normalerweise zu den Pflichten des Dienstgebers den Beamten zu fördern.(Förderpflicht)

Aber wer weiss, vielleicht hat das Personalamt auch nur, ein möglicherweise kommendes Burn Out oder ähnliches, bei mir schon vorzeitig "richtig erkannt"!? -> Fürsorgepflicht(etwas verdreht, aber immerhin...)

Servus
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Beitrag von Servus » 11.02.2016, 14:16

Kurzes Update!

Nach einem Telefonat mit dem Gutachter: Er stellt mir die Fragen, aus dem vom Personalamt an ihn(Gutachter) übermittelten Fragenkatalog und retourniert den Katalog wieder an das zuständige PA inkl. Gutachten. :idea:
Ist das eine zulässige Vorgehensweise? Speziell wenn man nicht Arbeitsunfähig gemeldet ist und einem auch sonst vorgeworfen wird?

Ist ja unglaublich!!!

Ich bitte nochmals um Unterstützung. Vielen Dank!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.02.2016, 18:49

Diese Vorgangsweise ist grundsätzlich okay. Es muss sich allerdings um Fragen handeln, die für Dienstverhältnis notwendig sind. So dürfen zB nicht bestimmte persönliche Neigungen abgefragt werden, wenn dies sachlich nicht rechtfertigbar ist.

Servus
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Beitrag von Servus » 13.02.2016, 03:55

Wenn diese Vorgehensweise okay ist, was ist dann in solchen Fällen der Hintergrund wenn es sich "nur" um Fragen die für das Dienstverhältnis notwendig ist? Ich verstehe dann aber nicht warum ich dem Arzt, lt. der Weisung, meine Beschwerden bekannt geben soll?
Wenn das PA dem Sachverständigen einen Fragenkatalog übermittelt und nicht selbst diese Fragen an den Mitarbeiter richtet? Dann müssten ihm mehr Informationen bereits zur Verfügung stehen, die diese "Maßnahme" notwendig machen würden.

Krank bin ich nicht! Vorgeworfen wurde mir bis dato nichts! Meinen direkten Vorgesetzten habe ich seit gut 5 Jahren nicht mehr gesehen! Kontakt haben wir aber telefonisch. Privatdedektive? Aber nicht einmal da wüsste ich etwas wovor ich mich verstecken müsste! Selbst bei mir zu Hause drinnen. Aber da dürfen die ja soweit ich weiss gar nicht rein. "Neigungen"? Ich habe nicht einmal das kleinste Sexfilmchen auf meinem PC!

Können durch das Gutachten dann z.B. disziplinäre Konzequenzen für mich entstehen? Das Gutachten kostet sicher nicht wenig, also wird damit auch ein Ziel verfolgt!
Per Mail wurde mir diese Woche noch ausgerichtet es wird mein Leistungskalkül ermittelt. Das ist schon mal mehr als "wir sind der Meinung..."!
Aber ich muss vom Dienstgeber sofort informiert werden wenn ihm Informationen vorliegen ...! Ich werde hier, meiner Meinung nach hier zu etwas hingelockt. So sehe ich das!

Aber wie schon gesagt: Ich habe meinen Vorgesetzten seit über 5 Jahren nicht gesehen.

Wenn der beantwortete Fragenkatalog & das Gutachten wieder an den Dienstgeber retourniert wurde, was ist dann in der Regel der/die nächsten möglichen Schritte des PA?

Ich möchte mir die Fragen natürlich auch einzeln notieren und anschliessend weiter posten, speziell wenn ich weiss um welche iNFORMATIONEN ES SICH HANDELT. Sowas darf doch nicht war sein!
Was genau versteht man unter "diese Vorgehensweise ist grundsätzlich okay"? Gesetzlich gedeckt? ...?

Servus
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Beitrag von Servus » 15.02.2016, 00:38

Ich habe mich wirklich auf den verschiedensten Seiten (RIS usw.) über diese Vorgehensweise schlau gemacht und habe nichts, wirklcih nichts gefunden über diese Vorgehensweise!!!
Es ging immer, auch in den Urteilen, immer nur um Beamte die Krankgemeldet waren bzw. Berechtigte Zweifel an ihrer Dienstfähigkeit bestand aus Vorkommnisse im Dienst selbst. Auch waren die Zweifel begründet von der Dienstbehörde.

Über einen vom Personalamt erstellten Fragenkatalog für den Sachverständigen, zur Beantwortung des Bediensteten, ist auch nichts zu finden! Absolut nichts!!!

Soweit ich das Nachvollziehen konnte müsste ich zur Ermittlung meines Leistungskalküls krank sein oder zumindest etwas im Dienst vorgefallen sein. Aber wie schon gesagt: Vorgeworfen wurde mir bis dato nichts und Anzeige(n) habe ich auch nicht bekommen! Und ich habe es WIRKLICH versucht näher zu hinterfragen!

Mit was muss ich da möglicherweise rechnen, wenn mir das Gutachten vom PA "zur Kenntnis gebracht" wird? Welche Möglichkeiten hat die Dienstbehörde dadurch?
Bekomme ich das Gutachten gar nicht ausgehändigt?

Servus
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Beitrag von Servus » 15.02.2016, 02:45

"§ 123 BDG Einleitung
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2015)
(1) Der Senatsvorsitzende hat nach Einlangen der Disziplinaranzeige den Disziplinarsenat zur Entscheidung darüber einzuberufen, ob ein Disziplinarverfahren durchzuführen ist. Notwendige Ermittlungen sind von der Dienstbehörde im Auftrag des Senatsvorsitzenden durchzuführen."

Könnten da eventuell "Notwendige Ermittlungen" dahinterstehen?
Ich kenne es so, dass über einzuleitende Ermittlungen gegen den Dienstnehmer dieser darüber in Kenntnis gesetzt werden muss.
Kennt sich da wer aus?

Servus
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Beitrag von Servus » 24.02.2016, 13:12

Zu einem Sachverständigentermin darf man eine Vertrauensperson mitnehmen. Soviel konnte ich in Erfahrung bringen!
Wie sieht das rechtlich aus, wenn der Sachverständige dies ablehnt bzw. verweigert?

Servus
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Beitrag von Servus » 21.10.2016, 08:40

bestanden :D
was auch sonst!

Servus
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Beitrag von Servus » 31.12.2016, 00:56

Um diesen Beitrag hier abzuschliessen...

Weiters wurde ich, trotz der von der Dienstbehörde an den Sachverständigen übermittelten Unterlagen & Dokumentationen usw. auch von dieser selbst, für gesund befunden!!! Was auch sonst!

Anhand der Menge, der dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Unterlagen usw., konnte man unschwer erkennen, dass man wirklich sehr bemüht ...! :D :D :D

Natürlich befindet sich nichts davon in meinem Personalakt!
Woher mein Dienstgeber diese Unterlagen überhaupt herbekommt, nach dieser langen Zeit der Dienstfreistellung?

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