Hallo zusammen,
ich habe eine kurze arbeitsrechtliche Frage:
Darf eine Hilfsorganisation, welche einerseits der röm.-kath. Kirche untersteht und andererseits teils aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, die Zugehörigkeit zur röm.-kath. Kirche als Voraussetzung zur Vergabe einer organisationsinternen Stellenleitung machen? Vielen Dank und freundliche Grüße
Anstellung nur mit röm.kath. Zugehörigkeit?
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