Kündigungsfrist

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Steirerbua1
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2016, 14:06

Kündigungsfrist

Beitrag von Steirerbua1 » 22.01.2016, 14:10

Hallo,

da ich vorhabe mich beruflich zu verändern, habe ich eine kurze Frage bezüglich der Kündigungsfrist!

Eckdaten:
- Handelsangestellter (Büro) - Steiermark
- mein Dienstverhältnis startete am 01.03.2011 und ist noch aufrecht.
- die GF plant meinen Kollegen mit Ende Monat zu kündigen.
--> Einsparungsmaßnahmen... bla bla bla...
- da ich ohnehin vorhabe mich zu verändern, möchte ich dies der Firma/GF mitteilen, damit sie am Ende nicht alleine da stehen und mein Kollege seinen Job behält.

- Da ich das aber auch nicht aufs blaue hinaus kündigen möchte, könnte es auch erst mit Mitte Jahr sein...
(da ich mitte Juli Papa werde und sich die Zeit gut anbieten würde bzw. die Arbeit e nimmer das Gelbe vom Ei ist)

Jetzt könnte es natürlich sein, dass die GF dann mich mit 31.01 kündigt/kündigen will, da ich ohnehin das Unternehmen verlassen will/werde.

Jetzt ist es aber so, dass ab 5-jähriger Firmenangehörigkeit nur noch Quartalsmäßig gekündigt werden kann bzw. dann auch mit 3 Monatiger Frist...
Kündigungstermin aus Sicht AK 31.01.2016 ist der 31.03.2016 (2 Monate). Der 31.03.16 gilt dann ja als letzter Arebitstag.
--> Mit 01.03.2016 bin ich aber bereits 5 Jahre in der Firma.

Ist eine Grauzone wie ich finde...

lt. AK gibt bezüglich der 5 Jahre, der Tag an dem die Kündigung ausgesprochen wurde!?
--> kommt mir trotzdem merkwürdig vor... Stimmt das?

Ideal wäre jetzt dann, wenn sie mich mit 31.03.16 erst kündigen und ich bis 30.06.16 angestellt bin und dann erst in die Arbeitslosigkeit
über gehe. bzw. dann ein wenig zeit für Frau und Kind habe.
- Weiters muss man auch sagen, dass ich auch noch Bewerbung draußen habe und mein Entschluß fest steht. :-)

WorstCase für die firma wäre also, dass sie ihn Kündigen und ich dann gleich drauf, wenn ich einen neuen Job finde, weg bin.

Im Dienstvertrag steht folgendes:
Das Dienstverhältnis kann vom Dienstgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
jeweils mit Fünfzehntem oder Letztem eines jeden Kalendermonats gelöst werden (§ 20
Abs. 3 AngG). Nach fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses kann dasselbe zufolge vorgängiger
Kündigung durch den Dienstgeber nur mehr mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres endigen
(Abschnitt XVII Z 1 Handelsangestellten-Kollektivvertrag).



Viele Dank und lg



Jonas Grunwald
Beiträge: 2
Registriert: 19.07.2017, 00:03

Beitrag von Jonas Grunwald » 19.07.2017, 00:09

Hallo,
im Bereich Kündigungsfrist bin ich letztens auf eine nette Seite gestoßen, die dich über dieses Thema mittels GG aufklärt. Alle Themenbereich abgedeckt wie Tarifvertrag, Probezeit, etc.. Mir hat es zb sehr geholfen als ich fragen hatte zu meiner Kündigungsfrist. Wenn du Lust hast kannst du dich da ein wenig umschauen http://www.vertragsaufloesung.de/arbeit ... ngsfristen.

LG.

Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 20.07.2017, 09:45

hier wird die deutsche Rechtslage dargestellt. Österreichisches Arbeitsrecht ist doch in einigen wesentlichen Punkten anders...

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