Dienstvertrag DN / DG

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Gabi
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Dienstvertrag DN / DG

Beitrag von Gabi » 27.08.2015, 22:23

Hallo!

Ich hätte eine Frage zu Dienstverträgen wo ich trotz langer Suche leider noch nichts erschöpfendes im Netz oder auch in der Literatur gefunden.

Bei der Angabe des Dienstnehmers, muss da die Adresse der Zweigstelle des Unternehmens eingegeben werden, wo der Dienstnehmer angestellt wird, oder die Zentrale? Denn der Dienstort ist ja wieder etwas anderes.

Beim Dienstnehmer ein ähnliches Problem. Wenn ein Dienstnehmer einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz hat. Welchen muss ich im Dienstvertrag angeben? Der der näher beim Arbeitsort ist, oder grundsätzlich der Hauptwohnsitz? Da geht es ja dann auch in weiterer Folge um die Pendlerpauschale oder Heimfahrten udgl.

Und gibt es da vielleicht sonst noch etwas was es bei den Punkten zu beachten?

Ich bin da offensichtlich echt zu doof zum Suchen ... alle anderen Inhalte der Dienstverträge werden oft sogar sehr ausführlich erklärt aber zu den beiden Punkten finde ich leider nichts.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen, vielleicht sogar mit Angabe von Quellen, da ich das einerseits für eine Arbeit für mein Studium brauche, aber auch gerade im Job vor eben diesem Problem stehe und da möchte ich schon gar keinen Fehler machen.

Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus!

lg Gabi



Manannan
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Beitrag von Manannan » 01.09.2015, 20:33

Meinen Sie jetzt den Dienstgeber oder den Dienstnehmer?
Welchem Recht unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis?
Sollte das Angestelltengesetz anwendbar sein, so ist der Inhalt des Dienstvertrages unter § 6 geregelt.
Für das Pendlerpauschale ist der Ort anzugeben sein, von dem aus Sie tatsächlich zur Arbeit fahren.

Gabi
Beiträge: 2
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Beitrag von Gabi » 02.09.2015, 12:27

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die Antwort!!!

Mir geht es im Grunde um beides.
Folgende Situation: Wir bekommen 2 neue Mitarbeiter. Der eine arbeitet in einer neu gegründeten Zweigstelle in einem anderen Bundesland, als unser erster und derzeit noch einziger Mitarbeiter.
Jetzt gibt es zwar im AngG und im AVRAG diverse §§ zum Thema Inhalte des Dienstvertrages, aber es steht eben immer nur
"1. Name und Anschrift des Arbeitgebers,

2. Name und Anschrift des Arbeitnehmers," usw. aber keine genaue Definition.

In dem Fall würde ich unsere Zentrale als Dienstgeber eintragen. Oder muss ich dort die Zweigstelle eintragen? Aber das ist ja ohnehin beim Dienstort geregelt, wo der Dienstnehmer seine Arbeit verrichtet.
Nur ab wie vielen Mitarbeitern nehme ich dann die Zweigstelle als "Anschrift des Dienstnehmers" oder geht es eher darum wo die Personalabteilung ihren Sitz hat - die es bei uns ja eng gesehen noch gar nicht als solches gibt :)

Und mein zweites Problem: Ein Dienstnehmer wohnt in einem anderen Bundesland hat aber bei uns in der Umgebung eine Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen. Geb ich nun den Hauptwohnsitz im Dienstvertrag an oder die neue Adresse? Im Grunde sollte die Pendlerpauschale ja ohnehin mit der Personalverrechnung passieren und nicht mit den Dienstvertrag in direktem Zusammenhang stehen, oder?
Aber nicht, dass da etwas schief läuft und er bekommt dann Probleme von wegen Heimfahrten udgl.

Also mir geht es nur darum was ich im Dienstvertrag angeben muss. Wir unterliegen übrigens dem AngG und haben das Handelsgewerbe.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedankte mich schon jetzt für die Antworten!

Liebe Grüße
Gabi

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 03.09.2015, 17:38

DG: Hauptbetrieb, der auch die Sozialabgaben leistet und steuerpflichtig (Lohn- und Kommunalsteuer) ist.
Arbeitsort ist die Zweigstelle.
Für das Wohnsitzkriterium gelten die melderechtlichen Vorschriften. Die zur Verfügung gestellte Dienstwohnung ist, wenn nur von Mo bis Fr bewohnt, nicht Mittelpunkt der Lebensbeziehungen und erfüllt daher nicht das Hauptwohnsitzkriterium.
Dienstwohnung ist daher bloßer Wohnsitz.

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