KV Hotel- und Gastgewerbe:
Es geht um die Begrifflichkeiten "Rezeptionist/in" versus "Rezeptionsassistent/in" bei Stellenausschreibungen und in weiterer Folge in Dienstverträgen.
Worin besteht hier der Unterschied - konkret gefragt:
Gibt es eine kollektivvertragliche Basis, wann ein Betrieb jemanden als "Rezeptionist" oder als "Rezeptionsassistent" anstellen muss (im Sinne einer dafür erforderlichen Ausbildung bzw. Berufserfahrung in Jahren)? Oder liegt dies rein im Ermessen des Betriebes bzw. ist Aushandlungssache zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer?
Wie wirkt sich der Unterschied auf die Entlohnung aus?
Stellenausschreibungen im Hotel-und Gastgewerbe / KV
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- Registriert: 22.01.2014, 10:03
Hinsichtlich Entlohnung besteht ein kollektivvertraglicher Unterschied.
Es ist auch Sache des Betriebes, ob er eine Assistentin oder eine Rezeptionistin benötigt bzw anstellt, wobei die Ausbildung, Erfahrung und Bedarf entscheidend sein wird.
Eine ausgebildete Rezeptionistin kann genauso als Assistentin verwendet werden, wenn sie dem zustimmt.
http://www.kollektivvertrag.at/kv/hotel ... be-bgl-arb
Es ist auch Sache des Betriebes, ob er eine Assistentin oder eine Rezeptionistin benötigt bzw anstellt, wobei die Ausbildung, Erfahrung und Bedarf entscheidend sein wird.
Eine ausgebildete Rezeptionistin kann genauso als Assistentin verwendet werden, wenn sie dem zustimmt.
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