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Angerechnete Arbeitszeit - Feiertag/Krankheit/Urlaub

Verfasst: 24.06.2015, 19:58
von cerealkiller
Guten Tag, alle miteinander.

Eine Frage, die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt: seit ein paar Monaten bin ich als Teilzeit-Bürokraft für 30 Stunden angestellt. Die Arbeitszeiten verteilen sich allerdings recht unregelmäßig auf die Woche. So bin ich am Dienstag zum Beispiel 9 Stunden im Büro, am Freitag allerdings nur vier.

Wenn nun auf den Dienstag ein Feiertag fällt oder ich bin Dienstags krank- zählt das dann so als hätte ich 9 Stunden gearbeitet, oder wird mit dem Wochendurchschnitt - also sechs Stunden gerechnet und ich verliere quasi 3 Stunden, die ich dann an einem anderen tag nachholen müsste?

Und wie sieht das Ganze aus, wenn ich mir an einem Dienstag Urlaub nehme?

Feiertagsreglung.

Verfasst: 27.06.2015, 17:13
von schanzenpeter
zu meiner Zeit (vor 10 Jahren) war die Regelung: in einer Feiertagswoche muss der Angestellt um einen Tagesdurchschniitt (6 Std) weniger arbeiten.
Wären am Feiertag nur 3 stunden zu arbeiten gewesen, sind 3 Stunden gutzuschreiben. Wären 9 Stunden Pflicht gewesen, hat man 3 Std zuviel genossen, diese 3 Std werden mit dem nächsten Feiertag gegenzurechnen. Ein "Nachholen" darf nicht verlangt werden. Der Arbeitgeber fällt unter Umständen um die "Schuldstunden" um.
Die Regeln haben sich seither mögllicheweise geändert.