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Stundenschreibung bei Krankheit

Verfasst: 12.06.2015, 18:50
von Michaelo Kanabi2
hallo,

normal wäre die stundenschreibung von 22:00-23:00 nacht und von 23:00-00:00 bereitschaft. nun hiess es, dass bei krankenstand die zeit nur als bereitschaft geschrieben werden darf...also 22:00-00:00, kein nachtdienst. wieso? ich hätte ja den nachtdienst normal auch gehabt, hab ja eine krankschreibung und kann nix dafür, dass ich nicht arbeiten kann. stimmt meine annahme oder doch alles nur bereitschaft?

Verfasst: 13.06.2015, 12:23
von Manannan
Ist ja auch verständlich, denn wenn Sie im Krankenstand sind, dann können Sie nicht arbeiten! Beides gleichzeitig geht eben nicht.
Zudem wäre es hilfreich zu wissen, unter welche arbeitsrechtlichen Vorschriften Ihr Arbeits- bzw Dienstverhältnis fällt.