Lenkzeit = Arbeitszeit?
Verfasst: 30.04.2015, 19:17
Hallo,
müssten im Rahmen einer Tätigkeit mit Angestellten-Dienstvertrag, für die mit dem Dienstgeber vereinbart worden ist, den privaten PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, Lenkzeiten, die bei der Dienstausübung zwingend entstehen, (bei vereinbartem Kilometergeld) als Arbeitszeit gelten?
Angenommen jemand muss am Ort "A" die im Dienstvertrag vereinbarte Tätigkeit ausüben, dann per dienstlich genutztem Privat-PKW zum Ort "B" fahren um dort abermals die vereinbarte Tätigkeit auszuüben, und das während eines Arbeitstages etliche Male, sind somit nur die Zeiten der ausgeübten Tätigkeit als Arbeitszeit zu betrachten oder aber auch die zwingend erforderlichen Lenkzeiten im PKW?
Vom Dienstgeber wäre die Bereitstellung des PKW Voraussetzung für den Abschluss des Dienstvertrags. Ergo: ohne PKW keine Dienstausübung.
Vielen Dank.
Edit: Zur Ergänzung – Vorgesehene Verwendung lt. Dienstvertrag: Mitarbeiter Vertrieb-Außendienst. KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe.
müssten im Rahmen einer Tätigkeit mit Angestellten-Dienstvertrag, für die mit dem Dienstgeber vereinbart worden ist, den privaten PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, Lenkzeiten, die bei der Dienstausübung zwingend entstehen, (bei vereinbartem Kilometergeld) als Arbeitszeit gelten?
Angenommen jemand muss am Ort "A" die im Dienstvertrag vereinbarte Tätigkeit ausüben, dann per dienstlich genutztem Privat-PKW zum Ort "B" fahren um dort abermals die vereinbarte Tätigkeit auszuüben, und das während eines Arbeitstages etliche Male, sind somit nur die Zeiten der ausgeübten Tätigkeit als Arbeitszeit zu betrachten oder aber auch die zwingend erforderlichen Lenkzeiten im PKW?
Vom Dienstgeber wäre die Bereitstellung des PKW Voraussetzung für den Abschluss des Dienstvertrags. Ergo: ohne PKW keine Dienstausübung.
Vielen Dank.
Edit: Zur Ergänzung – Vorgesehene Verwendung lt. Dienstvertrag: Mitarbeiter Vertrieb-Außendienst. KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe.