Lenkzeit = Arbeitszeit?
Lenkzeit = Arbeitszeit?
Hallo,
müssten im Rahmen einer Tätigkeit mit Angestellten-Dienstvertrag, für die mit dem Dienstgeber vereinbart worden ist, den privaten PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, Lenkzeiten, die bei der Dienstausübung zwingend entstehen, (bei vereinbartem Kilometergeld) als Arbeitszeit gelten?
Angenommen jemand muss am Ort "A" die im Dienstvertrag vereinbarte Tätigkeit ausüben, dann per dienstlich genutztem Privat-PKW zum Ort "B" fahren um dort abermals die vereinbarte Tätigkeit auszuüben, und das während eines Arbeitstages etliche Male, sind somit nur die Zeiten der ausgeübten Tätigkeit als Arbeitszeit zu betrachten oder aber auch die zwingend erforderlichen Lenkzeiten im PKW?
Vom Dienstgeber wäre die Bereitstellung des PKW Voraussetzung für den Abschluss des Dienstvertrags. Ergo: ohne PKW keine Dienstausübung.
Vielen Dank.
Edit: Zur Ergänzung – Vorgesehene Verwendung lt. Dienstvertrag: Mitarbeiter Vertrieb-Außendienst. KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe.
müssten im Rahmen einer Tätigkeit mit Angestellten-Dienstvertrag, für die mit dem Dienstgeber vereinbart worden ist, den privaten PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, Lenkzeiten, die bei der Dienstausübung zwingend entstehen, (bei vereinbartem Kilometergeld) als Arbeitszeit gelten?
Angenommen jemand muss am Ort "A" die im Dienstvertrag vereinbarte Tätigkeit ausüben, dann per dienstlich genutztem Privat-PKW zum Ort "B" fahren um dort abermals die vereinbarte Tätigkeit auszuüben, und das während eines Arbeitstages etliche Male, sind somit nur die Zeiten der ausgeübten Tätigkeit als Arbeitszeit zu betrachten oder aber auch die zwingend erforderlichen Lenkzeiten im PKW?
Vom Dienstgeber wäre die Bereitstellung des PKW Voraussetzung für den Abschluss des Dienstvertrags. Ergo: ohne PKW keine Dienstausübung.
Vielen Dank.
Edit: Zur Ergänzung – Vorgesehene Verwendung lt. Dienstvertrag: Mitarbeiter Vertrieb-Außendienst. KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe.
Vielleicht ist Ihnen das fürs Erste hilfreich: https://www.wko.at/Content.Node/Service ... ezeit.html
Im Büro habe ich darüber noch einschlägige Literatur und Judikatur. Sollten Sie weitere Infos benötigen, dann kann ich Ihnen diese frühestens Montag zukommen lassen.
Im Büro habe ich darüber noch einschlägige Literatur und Judikatur. Sollten Sie weitere Infos benötigen, dann kann ich Ihnen diese frühestens Montag zukommen lassen.
Hallo!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Der im WKO-Beispiel geschilderte Fall, entspricht der gegebenen Situation leider nicht ganz.
Die Sachlage noch einmal meiner Auffassung nach geschildert.
Danke noch einmal!
Edit:
Habe im Bsp. der WKO den Punkt "Arbeitsleistung während der Reisezeit" übersehen gehabt. Ist das irgendwo auch gesetzlich definiert?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Der im WKO-Beispiel geschilderte Fall, entspricht der gegebenen Situation leider nicht ganz.
Die Sachlage noch einmal meiner Auffassung nach geschildert.
- Privat PKW fungiert als Betriebsmittel, welches zur Dienstausübung notwendig ist und mit Fahrtenbuch zur Kilometergeld-Abrechnung vereinbart wurde. Der PKW muss somit genutzt werden, das Überstellen des Fahrzeugs zum Dienstort bzw. am Dienstort gehört somit zur Tätigkeit.
- Es muss zunächst innerhalb (später auch ausserhalb) des im Vertrag bezeichneten Dienstorts (Ort der Niederlassung) eine Tätigkeit ausgeübt werden, bei der der eigene Standort (zB von einem Stadtteil zum anderen Stadtteil) mehrmals täglich geändert werden muss.
- Es ist eine tägliche Arbeitszeit von einer bestimmten Stundenanzahl, bzw. überdies eine bestimmte Arbeitszeit in Wochenstunden vereinbart
- Es ist keine Fahrt zum Dienstort (Büro/Niederlassung) erforderlich, sondern die Anfahrt zu den Ausübungsorten der Tätigkeit erfolgt direkt von zu Hause, bzw. von Ausübungsort zu Ausübungsort.
- Würden die Lenkzeiten nicht als Arbeitszeit gelten, würde die Arbeitszeit mehrmals täglich, in Abhängigkeit von den erforderlichen Standortwechseln unterbrochen werden müssen. Jede Fahrt eine Unterbrechung der Arbeitszeit.
Danke noch einmal!
Edit:
Habe im Bsp. der WKO den Punkt "Arbeitsleistung während der Reisezeit" übersehen gehabt. Ist das irgendwo auch gesetzlich definiert?
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Gerne, wäre eine große Hilfe, wenn sie die Textstelle für mich scannen würden.
rechtsrat@gmx.net
Dankeschön und freundliche Grüße!
vielen Dank für die Antwort.
Gerne, wäre eine große Hilfe, wenn sie die Textstelle für mich scannen würden.
rechtsrat@gmx.net
Dankeschön und freundliche Grüße!
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