Fragen zu Beschäftigungsformen (Volontariat etc.)

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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SebiH
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Fragen zu Beschäftigungsformen (Volontariat etc.)

Beitrag von SebiH » 27.04.2015, 17:11

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Mitglied in einer Organisation die sich der Vermittlung von internationalen Studenten als Mitarbeiter/Praktikanten für lokale Firmen verschrieben hat. Derzeit entwickeln wir ein Programm speziell für Jungunternehmer. Unser Augenmerk liegt stark darauf die Investitionskosten für Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Das Programm wird 6-8 Wochen dauern und wir rekrutieren dafür Leute aus EU-Staaten. Außerdem haben wir eine Bestätigung des AMS das unsere Praktikanten vom ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sind.

Nach meinen Recherche und Telefonaten mit der WK und der AK würde ich das Volontariat als passend befinden. Vor allem da es keine Entgeltpflicht gibt. Die Tatsache das es keine Arbeitspflicht gibt ist für uns kein grundsätzlich kein Problem da die Studenten die aus dem Ausland kommen speziell nach Österreich kommen um Erfahrung zu sammeln als würden sie arbeiten auch wenn es ihnen niemand vorschreibt. Problem ist das mir hier die Arbeiterkammer gesagt hat das es sobald eine Arbeitsleistung vorliegt es kein Volontariat mehr ist.

Ich bin wirklich kein Experte und bin mit der Masse an Infos langsam überfordert. Wäre dankbar für jeden Tipp und Vorschlag wie wir unser Programm realisieren könnten.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hinterecker



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 28.04.2015, 14:16

Es ist natürlich richtig was die Arbeiterkammer sagt. Sobald eine Arbeitsleistung vorliegt, besteht auch Anspruch auf das vereinbarte oder ein angemessenes Entgelt. Ansonsten würde dies zivilrechtlich eine unrechtmäßige Bereicherung des Unternehmens darstellen.
Ich würde das auch ganz klar formulieren. Volontariat, Praktikum mit Entgelt, freier Dienstvertrag etc.
Da es unterschiedliche Branchen gibt und nicht jeder Betrieb einen Praktikanten gegen Entgelt nimmt, würde sich in manchen Branchen ein Volontariat anbieten um wenigstens ein wenig Erfahrung durch "über die Schulter gucken zu können" sammeln zu können.

Buena
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Registriert: 14.04.2015, 23:37

Beitrag von Buena » 28.04.2015, 23:19

Ich sehe das auch so! Wenn der Ausbildungszweck, also das erwähnte "über die Schulter gucken", bei so einem (Rechts-)Verhältnis im Vordergrund steht, ist es eben ein "echtes" Volontariat und kein Arbeitsverhältnis, womit die Unentgeltlichkeit offen wäre.

Für das Vorliegen eines (regelmäßig entgeltlichen) Arbeitsvertrages spricht hingegen (unter anderem):
- Wenn der Arbeitseinsatz der "Praktikanten" oder "Volontäre" für die betrieblichen Abläufe von wesentlicher Bedeutung ist, also wenn
- zB das krankheitsbedingte Fehlen des Volontärs/Praktikanten eine spürbare nachteilige Auswirkung auf die Betriebsabläufe hat;
- wenn der "Praktikant" Weisungen bekommt, die nicht nur die Betriebsdisziplin und Sicherheit betreffen (sondern eben "echte" Arbeitsanweisungen sind),
- und wenn überhaupt bei seinem Einsatz im Betrieb und der Auswahl seiner Tätigkeit mehr auf die betrieblichen Erfordernisse Bedacht genommen wird als auf die Ausbildungsinteressen des Praktikanten.

Das ist unbedingt ernst zu nehmen; die Rechtsprechung schaut hierbei nämlich nicht nur darauf, wie es im Vertrag geregelt ist, sondern auch, wie das tatsächlich gehandhabt wird. Mittels Vertragsformulierungen zu "tricksen" würde also nichts bringen und könnte zu teuren Nachzahlungen (Entgelt, Sozialversicherungsbeiträge) führen.

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