Arbeitsaufzeichnungen
Verfasst: 26.03.2015, 08:16
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsaufzeichnungen. In unserer Firma müssen die Dienstnehmer mit einem Scanner ihre Arbeitszeiten festhalten (Monteure sowie Büroangestellte). Nun habe ich die allgemeine Frage: Wenn ein Dienstnehmer seine Zeiten nicht sauber festhält – z.B. auf einen Auftrag einscannt aber nicht mehr abscannt – ist man als Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei dem DN jedes Mal nachzufragen wie lange er dran gewesen ist? Weil rein theoretisch könnte der DN nach Hause gegangen sein, aber beim DG behaupten, dass er hier gewesen ist. Oder kann man sowas wie eine Nachfrist setzen, also dass ein DN nach Monatsende drei Tage Zeit hat, um Korrekturen bekannt zu geben, ansonsten wird die Zeit nicht gerechnet?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsaufzeichnungen. In unserer Firma müssen die Dienstnehmer mit einem Scanner ihre Arbeitszeiten festhalten (Monteure sowie Büroangestellte). Nun habe ich die allgemeine Frage: Wenn ein Dienstnehmer seine Zeiten nicht sauber festhält – z.B. auf einen Auftrag einscannt aber nicht mehr abscannt – ist man als Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei dem DN jedes Mal nachzufragen wie lange er dran gewesen ist? Weil rein theoretisch könnte der DN nach Hause gegangen sein, aber beim DG behaupten, dass er hier gewesen ist. Oder kann man sowas wie eine Nachfrist setzen, also dass ein DN nach Monatsende drei Tage Zeit hat, um Korrekturen bekannt zu geben, ansonsten wird die Zeit nicht gerechnet?
Vielen Dank im Voraus!