Bezahlung nach Dienstleistung ohne schriftlichen Vertrag?
Verfasst: 25.02.2015, 18:42
Hallo,
ich bin Neuer Selbstständiger und habe das Problem, dass die Universität Wien sich weigert mein Honorar zu bezahlen. Die Geschichte ist wie folgt:
Ich habe Juni letzten Jahres von meiner Professorin eine email erhalten, in der sie anfragt, ob ich bei ihrem Projekt mitarbeiten möchte - sie würde mir auch ein Honorar bieten. Ich habe positiv darauf geantwortet. Im weiteren Verlauf wurde ich zu einer Teambesprechung eingeladen, wurde in ihrer Projekt-PPP als Teammitglied ausgewiesen und auch in Anmeldedokumenten bei den ägyptischen Behörden als Teammitglied aufgeführt. Ich bin Ende November zum Arbeitsort (Grabungsplatz) in Ägypten angereist und habe meine Arbeit geleistet. Nach einer Woche musste ich jedoch meine Arbeit niederlegen, da sich meine Professorin weigerte, mein Honorar zu bezahlen. Seit dem kämpfe ich, um mein Geld.
Die Uni Wien behauptet: "Ein Vertrag mit den von Ihnen dargestellten Vertragsinhalten ist mangels Konsens nicht zustande gekommen, da weder die Gesamtsumme noch das von Ihnen geforderte Stundenhonorar von 30 Euro jemals so vereinbart wurden".
Ich bin der Ansicht, dass ein Vertrag vorliegt, auch wenn keine schriftliche Fixierung der Details vorhanden ist. Es fand eine Beauftragung statt (es gab eine Anfrage, der ich zugestimmt habe, und ich wurde konsequent als Mitglied des Projektes behandelt, ich bin zum Grabungsort angereist) und ich habe den geforderten Dienst geleistet. Ein Zeitraum war nie vereinbart, wurde mir ursprünglich überlassen, zu wählen. Dass sich meine Professorin nicht über die Konditionen vor der Auftragserteilung informiert, die ich üblicherweise anderen Institutionen anbiete, ist doch nicht mein Verschulden, oder?
Können Sie mir bitte sagen, wie die rechtliche Situation aussieht. Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, habe ich (gute) Chancen? Können Sie mir Hinweise auf Gesetzestexte geben, die meine Position stärken? Ich kenne bereits folgende:
§ 1154 ABGB http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba ... &mvpa=1031 und § 354 UGB http://www.jusline.at/354_Entgeltlichkeit_UGB.html
Vielen Dank
ich bin Neuer Selbstständiger und habe das Problem, dass die Universität Wien sich weigert mein Honorar zu bezahlen. Die Geschichte ist wie folgt:
Ich habe Juni letzten Jahres von meiner Professorin eine email erhalten, in der sie anfragt, ob ich bei ihrem Projekt mitarbeiten möchte - sie würde mir auch ein Honorar bieten. Ich habe positiv darauf geantwortet. Im weiteren Verlauf wurde ich zu einer Teambesprechung eingeladen, wurde in ihrer Projekt-PPP als Teammitglied ausgewiesen und auch in Anmeldedokumenten bei den ägyptischen Behörden als Teammitglied aufgeführt. Ich bin Ende November zum Arbeitsort (Grabungsplatz) in Ägypten angereist und habe meine Arbeit geleistet. Nach einer Woche musste ich jedoch meine Arbeit niederlegen, da sich meine Professorin weigerte, mein Honorar zu bezahlen. Seit dem kämpfe ich, um mein Geld.
Die Uni Wien behauptet: "Ein Vertrag mit den von Ihnen dargestellten Vertragsinhalten ist mangels Konsens nicht zustande gekommen, da weder die Gesamtsumme noch das von Ihnen geforderte Stundenhonorar von 30 Euro jemals so vereinbart wurden".
Ich bin der Ansicht, dass ein Vertrag vorliegt, auch wenn keine schriftliche Fixierung der Details vorhanden ist. Es fand eine Beauftragung statt (es gab eine Anfrage, der ich zugestimmt habe, und ich wurde konsequent als Mitglied des Projektes behandelt, ich bin zum Grabungsort angereist) und ich habe den geforderten Dienst geleistet. Ein Zeitraum war nie vereinbart, wurde mir ursprünglich überlassen, zu wählen. Dass sich meine Professorin nicht über die Konditionen vor der Auftragserteilung informiert, die ich üblicherweise anderen Institutionen anbiete, ist doch nicht mein Verschulden, oder?
Können Sie mir bitte sagen, wie die rechtliche Situation aussieht. Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, habe ich (gute) Chancen? Können Sie mir Hinweise auf Gesetzestexte geben, die meine Position stärken? Ich kenne bereits folgende:
§ 1154 ABGB http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba ... &mvpa=1031 und § 354 UGB http://www.jusline.at/354_Entgeltlichkeit_UGB.html
Vielen Dank