Bezahlung nach Dienstleistung ohne schriftlichen Vertrag?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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curlysue
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Bezahlung nach Dienstleistung ohne schriftlichen Vertrag?

Beitrag von curlysue » 25.02.2015, 18:42

Hallo,

ich bin Neuer Selbstständiger und habe das Problem, dass die Universität Wien sich weigert mein Honorar zu bezahlen. Die Geschichte ist wie folgt:
Ich habe Juni letzten Jahres von meiner Professorin eine email erhalten, in der sie anfragt, ob ich bei ihrem Projekt mitarbeiten möchte - sie würde mir auch ein Honorar bieten. Ich habe positiv darauf geantwortet. Im weiteren Verlauf wurde ich zu einer Teambesprechung eingeladen, wurde in ihrer Projekt-PPP als Teammitglied ausgewiesen und auch in Anmeldedokumenten bei den ägyptischen Behörden als Teammitglied aufgeführt. Ich bin Ende November zum Arbeitsort (Grabungsplatz) in Ägypten angereist und habe meine Arbeit geleistet. Nach einer Woche musste ich jedoch meine Arbeit niederlegen, da sich meine Professorin weigerte, mein Honorar zu bezahlen. Seit dem kämpfe ich, um mein Geld.

Die Uni Wien behauptet: "Ein Vertrag mit den von Ihnen dargestellten Vertragsinhalten ist mangels Konsens nicht zustande gekommen, da weder die Gesamtsumme noch das von Ihnen geforderte Stundenhonorar von 30 Euro jemals so vereinbart wurden".

Ich bin der Ansicht, dass ein Vertrag vorliegt, auch wenn keine schriftliche Fixierung der Details vorhanden ist. Es fand eine Beauftragung statt (es gab eine Anfrage, der ich zugestimmt habe, und ich wurde konsequent als Mitglied des Projektes behandelt, ich bin zum Grabungsort angereist) und ich habe den geforderten Dienst geleistet. Ein Zeitraum war nie vereinbart, wurde mir ursprünglich überlassen, zu wählen. Dass sich meine Professorin nicht über die Konditionen vor der Auftragserteilung informiert, die ich üblicherweise anderen Institutionen anbiete, ist doch nicht mein Verschulden, oder?

Können Sie mir bitte sagen, wie die rechtliche Situation aussieht. Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, habe ich (gute) Chancen? Können Sie mir Hinweise auf Gesetzestexte geben, die meine Position stärken? Ich kenne bereits folgende:
§ 1154 ABGB http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba ... &mvpa=1031 und § 354 UGB http://www.jusline.at/354_Entgeltlichkeit_UGB.html

Vielen Dank



Manannan
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Beitrag von Manannan » 26.02.2015, 12:59

Die von Ihnen zitierte Rechtsvorschrift ist nur dann anwendbar, wenn ein Vertrag entstanden ist. Zu klären ist primär, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Vertrag vorliegt.

Ohne den genauen Wortlaut und tatsächlichen Hergang zu kennen, ist eine fundierte rechtliche Beurteilung schwer.
Wenn sich der Sachverhalt in der von Ihnen vorgetragenen Weise auch tatsächlich so abgespielt hat, dann sehe ich hier gute Chancen, dass Sie die von Ihnen im Vertrauen auf einen Vertrag bereits getätigten Investitionen und Leistungen erfolgreich einklagen können.

Da ich davon ausgehe, dass Sie auch Mitglied der Wirtschaftskammer sind, würde ich Ihnen empfehlen, sich an die dortige Rechtsabteilung zu wenden.

curlysue
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Beitrag von curlysue » 04.03.2015, 19:17

Danke Manannan für die Antwort! Könnten Sie mir bitte nur noch sagen, was aus juristischer Sicht gegeben sein muss, damit auch ein Vertrag vorliegt.

Bei der Wirtschaftskammer habe ich es schon versucht, da ich aber nicht gewerbetreibend und kein Mitglied der WKO bin, wollte man mich nicht genauer beraten. Der Anwalt hat mir nur den Hinweis mit den beiden Gesetzen gegeben.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 05.03.2015, 11:24

Zumindest müssten die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sein und natürlich auch, wer Vertragspartner ist.
In Ihrem Fall gehe ich aber von einem konkludenten Vertragsabschluss aus. Wenn der AG sie bereits als Teilnehmer führt und sie in diesem Vertrauen auch Aufwendungen bzw auch die vereinbarten Leistungen erbrachten, dann steht Ihnen auch ein Entgeltanspruch zu. Letztlich ist der AG durch die Annahme Ihre Leistungen auch bereichert worden.

curlysue
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Beitrag von curlysue » 05.03.2015, 16:29

Vielen, vielen Dank!

curlysue
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Beitrag von curlysue » 09.03.2015, 14:59

Ich bin jetzt soweit und möchte eine Mahnverfahren gegen die Universität Wien einleiten. Ich weiß nur nicht, welches Gericht nun zuständig ist. Wo soll ich die Mahnklage genau einreichen? Kann mir bitte jemand so rasch wie möglich einen Hinweis geben. Der Streitwert liegt unter 5.000 €.

Darüber hinaus bitte ich auch um Ratschläge, worauf ich bei der Einreichung des Mahnverfahrens genau achten soll, um keine Fehler zu machen.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.03.2015, 21:11

Die Mahnklage ist beim Bezirksgericht des Sprengels einzubringen in dem die beklagte Partei den Wohnsitz hat.

Formular und Anweisung, siehe: http://www.justiz.gv.at/internet/html/d ... 4c.de.html

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