Ausgehzeiten im Krankenstand - Bitte um Antwort!
Verfasst: 15.12.2014, 11:08
Update 14.12.2014: Ich weiß nicht, bin ich im falschen Forum? Oder hab ich eine "blöde" Frage gestellt? Bin neu hier, ich bitte um Unterstützung, vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Rechtsexperten,
ich hätte eine vielleicht interessante Frage zu den "Ausgehzeiten", und zwar um jene welche die Gebietskrankenkassen während Arbeitsunfähigkeit bei Krankenständen ihren Versicherten zugestehen.
Eines vorab: Ich bin natürlich gerne gesund und zum Glück sehr selten im Krankenstand, außerdem sehe ich ein, dass man im Krankenstand nicht in Gaststätten herumlungern oder - noch schlimmer - auf Kosten der Allgemeinheit "schwarzarbeiten" darf, das ist klar, einem eventuellen Missbrauch gehört vorgebeugt.
Aber: Wenn ich lediglich arbeitsunfähig aber nicht bettlägerig bin, zum Beispiel wegen einer Bauch-OP oder einer Lungenerkrankung, kann mich die Krankenkasse dann wirklich "zwingen" daheim zu bleiben? Außer zu den auf der Krankmeldung vermerkten "Ausgehzeiten", in meinem Fall zw. 10 und 12 bzw. 14 und 16 Uhr... Warum darf ich nicht einkaufen oder spazieren gehen (ist ja bei Lungenerkrankungen z.B. sogar gesund?
Und auch wenn ich daheim sein müsste, wie ist das mit den Kontrolleuren, meist als „Besuchsdienst“ bezeichnet:
Weil: In welchem Gesetz steht, dass ich auf meine Wohnungsklingel reagieren muss? Ich kann die Klingel ja auch ausschalten, gerade weil ich ungestört sein will während ich krank bin… Oder vielleicht schlafe ich krankheitsbedingt, wie will mir also die Krankenkasse beweisen, dass ich nicht daheim war und mir daraufhin das Krankengeld streichen? Oder ich könnte ja auch bei meiner Mutter oder sonstigen Angehörigen zur Pflege sein und daher nicht an meiner Wohnadresse…
Bin gespannt auf Antworten von Rechtsexperten, denn obwohl ich weiß, dass das Sozialsystem von einigen Menschen ausgenützt wird, lasse ich mich als braver Sozialbeitragszahler ungern in meiner Freiheit einschränken…
Vielen Dank im Voraus!
P.S.: Ich poste anonym, weil ich mich vor "Repressalien" der Gebietskrankenkasse fürchte… Wink
Sehr geehrte Rechtsexperten,
ich hätte eine vielleicht interessante Frage zu den "Ausgehzeiten", und zwar um jene welche die Gebietskrankenkassen während Arbeitsunfähigkeit bei Krankenständen ihren Versicherten zugestehen.
Eines vorab: Ich bin natürlich gerne gesund und zum Glück sehr selten im Krankenstand, außerdem sehe ich ein, dass man im Krankenstand nicht in Gaststätten herumlungern oder - noch schlimmer - auf Kosten der Allgemeinheit "schwarzarbeiten" darf, das ist klar, einem eventuellen Missbrauch gehört vorgebeugt.
Aber: Wenn ich lediglich arbeitsunfähig aber nicht bettlägerig bin, zum Beispiel wegen einer Bauch-OP oder einer Lungenerkrankung, kann mich die Krankenkasse dann wirklich "zwingen" daheim zu bleiben? Außer zu den auf der Krankmeldung vermerkten "Ausgehzeiten", in meinem Fall zw. 10 und 12 bzw. 14 und 16 Uhr... Warum darf ich nicht einkaufen oder spazieren gehen (ist ja bei Lungenerkrankungen z.B. sogar gesund?
Und auch wenn ich daheim sein müsste, wie ist das mit den Kontrolleuren, meist als „Besuchsdienst“ bezeichnet:
Weil: In welchem Gesetz steht, dass ich auf meine Wohnungsklingel reagieren muss? Ich kann die Klingel ja auch ausschalten, gerade weil ich ungestört sein will während ich krank bin… Oder vielleicht schlafe ich krankheitsbedingt, wie will mir also die Krankenkasse beweisen, dass ich nicht daheim war und mir daraufhin das Krankengeld streichen? Oder ich könnte ja auch bei meiner Mutter oder sonstigen Angehörigen zur Pflege sein und daher nicht an meiner Wohnadresse…
Bin gespannt auf Antworten von Rechtsexperten, denn obwohl ich weiß, dass das Sozialsystem von einigen Menschen ausgenützt wird, lasse ich mich als braver Sozialbeitragszahler ungern in meiner Freiheit einschränken…
Vielen Dank im Voraus!
P.S.: Ich poste anonym, weil ich mich vor "Repressalien" der Gebietskrankenkasse fürchte… Wink