Ausgehzeiten im Krankenstand - Bitte um Antwort!

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Diverse Accounts
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Ausgehzeiten im Krankenstand - Bitte um Antwort!

Beitrag von Diverse Accounts » 15.12.2014, 11:08

Update 14.12.2014: Ich weiß nicht, bin ich im falschen Forum? Oder hab ich eine "blöde" Frage gestellt? Bin neu hier, ich bitte um Unterstützung, vielen Dank im Voraus!

Sehr geehrte Rechtsexperten,

ich hätte eine vielleicht interessante Frage zu den "Ausgehzeiten", und zwar um jene welche die Gebietskrankenkassen während Arbeitsunfähigkeit bei Krankenständen ihren Versicherten zugestehen.

Eines vorab: Ich bin natürlich gerne gesund und zum Glück sehr selten im Krankenstand, außerdem sehe ich ein, dass man im Krankenstand nicht in Gaststätten herumlungern oder - noch schlimmer - auf Kosten der Allgemeinheit "schwarzarbeiten" darf, das ist klar, einem eventuellen Missbrauch gehört vorgebeugt.

Aber: Wenn ich lediglich arbeitsunfähig aber nicht bettlägerig bin, zum Beispiel wegen einer Bauch-OP oder einer Lungenerkrankung, kann mich die Krankenkasse dann wirklich "zwingen" daheim zu bleiben? Außer zu den auf der Krankmeldung vermerkten "Ausgehzeiten", in meinem Fall zw. 10 und 12 bzw. 14 und 16 Uhr... Warum darf ich nicht einkaufen oder spazieren gehen (ist ja bei Lungenerkrankungen z.B. sogar gesund?

Und auch wenn ich daheim sein müsste, wie ist das mit den Kontrolleuren, meist als „Besuchsdienst“ bezeichnet:

Weil: In welchem Gesetz steht, dass ich auf meine Wohnungsklingel reagieren muss? Ich kann die Klingel ja auch ausschalten, gerade weil ich ungestört sein will während ich krank bin… Oder vielleicht schlafe ich krankheitsbedingt, wie will mir also die Krankenkasse beweisen, dass ich nicht daheim war und mir daraufhin das Krankengeld streichen? Oder ich könnte ja auch bei meiner Mutter oder sonstigen Angehörigen zur Pflege sein und daher nicht an meiner Wohnadresse…

Bin gespannt auf Antworten von Rechtsexperten, denn obwohl ich weiß, dass das Sozialsystem von einigen Menschen ausgenützt wird, lasse ich mich als braver Sozialbeitragszahler ungern in meiner Freiheit einschränken…

Vielen Dank im Voraus!

P.S.: Ich poste anonym, weil ich mich vor "Repressalien" der Gebietskrankenkasse fürchte… Wink



selina
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Beitrag von selina » 17.12.2014, 00:01

Da hier offenbar niemand antwortet, ein kleiner Erfahrungsbericht aus meiner Praxis:

Wenn ein krankgemeldeter DN außerhalb seiner Ausgehzeit von einem Kontrollorgan nicht am Wohnort angetroffen wird erhält er eine entsprechende Benachrichtigung, und, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, einen neuerlichen Besuch des Kontollorgans während kurzer Frist.
Wird der krankgemeldete Dienstnehmer auch dann nicht angetroffen, wird der Bezug vorerst eingestellt, und der Dienstnehmer wird beweispflichtig.
Was einfach sein sollte, wenn er aufgrund von Arztterminen oder Therapien ausserhalb der Ausgehzeit abwesend war.
Ein Anruf bei der KK, dass man ab Krankheitseintritt im mütterlichen Haushalt anzutreffen ist, oder Therapien und Arztermiene ausserhalb der gewährten Ausgehzeit angesezt sind, führt Irritationen auch nicht erst hervor.

Ob das Argument hält, dass man die Glocke ausgeschaltet hat, weil man unbeschwert ausschlafen möchte, wage ich zu bezweifeln - das liegt im Entscheidungsspielraum der Organe.

Diverse Accounts
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Vielen Dank!

Beitrag von Diverse Accounts » 17.12.2014, 16:16

Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr Selina,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

So ungefähr hab ich mir das eh gedacht, dass man einen Ortswechsel (Pflege bei Mutter z.B.) der Krankenkasse melden muss hab ich inzwischen auch schon wo gelesen.

Was mich noch bekümmert ist die Beweislast auf meiner Seite, wenn ich wirklich bettlägrig bin kann ich ja unter Umständen auch nicht auf die Wohnungsklingel reagieren, oder?

Und wenn ich nicht bettlägrig bin dann ist körperlich Bewegung ja geradezu gesund, darf ich aber nur 2 x 2 Stunden am Tag... Leicht zynisch gesagt kann sich ja ein Asylwerber freier in Österreich bewegen als ich! *gg*

Wichtige Anmerkung: Ich habe aber nichts gegen Asylwerber, ist nur ein Beispiel! Kann man auch Straftäter auf Bewährung nehmen, auch die haben mehr Ausgang als 4 Stunden am Tag! ;-)

Nun, wie schon geschrieben, ich bin ohnehin viel lieber gesund und arbeite gern, hat mich nur interessiert wie leicht man die Freiheit einschränken kann...

Schönen Tag und vielen Dank nochmal!

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