Beamtendienstrecht
Verfasst: 06.12.2014, 07:06
Hallo!
Meine Frage wäre:
Wenn ein Beamter seit mehr als 5 Jahren dienstfreigestellt ist und gezielt mit keinen Amts-Betriebs.-Geschäftsgeheimnissen usw. betraut ist und sich auch nichts strafrechtliches zuschulden kommen lässt, könnte der Dienstgeber(teilstaatlich) ein Disziplinarverfahren einleiten falls der Beamte mit einer externen Person über seine Situation/Dienstnehmerverhältnis reden würde?
Speziell über die freigestellte Zeit?
Meine Frage wäre:
Wenn ein Beamter seit mehr als 5 Jahren dienstfreigestellt ist und gezielt mit keinen Amts-Betriebs.-Geschäftsgeheimnissen usw. betraut ist und sich auch nichts strafrechtliches zuschulden kommen lässt, könnte der Dienstgeber(teilstaatlich) ein Disziplinarverfahren einleiten falls der Beamte mit einer externen Person über seine Situation/Dienstnehmerverhältnis reden würde?
Speziell über die freigestellte Zeit?