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Beamtendienstrecht

Verfasst: 06.12.2014, 07:06
von Harry321
Hallo!

Meine Frage wäre:
Wenn ein Beamter seit mehr als 5 Jahren dienstfreigestellt ist und gezielt mit keinen Amts-Betriebs.-Geschäftsgeheimnissen usw. betraut ist und sich auch nichts strafrechtliches zuschulden kommen lässt, könnte der Dienstgeber(teilstaatlich) ein Disziplinarverfahren einleiten falls der Beamte mit einer externen Person über seine Situation/Dienstnehmerverhältnis reden würde?
Speziell über die freigestellte Zeit?

Verfasst: 21.12.2014, 13:20
von schanzenpeter
Ihre Anfrage enthält einen Widerspruch in sich. Entweder haben sie seit 5 Jahren kein Geheimnis mehr erfahren und können daher keines verraten, oder Sie haben im Gespräch mit jemanden Geheimnisse, die sie nach den 5 Jahren erfahren haben verraten, was Sie ja befürchten.

Verfasst: 22.12.2014, 14:14
von Harry321
Kann keines verraten haben, da ich in keinen Arbeitsprozess mehr involviert bin und auch keiner Tätigkeit nachgehen darf!
Was könnte ich dann, angenommen es kommt zu einem Gespräch mit einer betriebsfremden Person, verraten? Gemeint ist der Zeitraum der Dienstfreistellung.