Auftrag kurzfristig entzogen!

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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libenter
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Auftrag kurzfristig entzogen!

Beitrag von libenter » 07.11.2014, 14:42

Liebe Forumratgeber_innen, liebe Leser_innen,
ich hätte folgende Frage.

Wir haben Anfang September vor Zeugen einen mündlichen Arbeitsauftrag vom Chef der Firma X erhalten. Inklusive Budget.
2 Termine wurden vereinbart. Da der Standort der Firma weiter weg ist reisten wir in dem Zeitraum an. Beide Termine wurden einen Abend vorher abgesagt. Es wurden 2 neue Termine in der letzten Novemberwoche ausgemacht. Die genauen Tage sollten Ende Oktober bekannt gegeben werden. Dies alles in Emailkorrespondenz vorhanden.
Auf mehrmaliges Nachfragen wann die Termine nun sind wurden wir bis heute vertröstet. Heute nach wiederholter Nachfrage kam eine email. Man habe sich kurzfristig für eine andere Firma entschieden und hoffe ein anders Mal mit uns zusammenzuarbeiten.
Die Frage: kann man neben entstandenen Unkosten auch andere Dinge geltend machen bzw in Rechnung stellen. z.B. Arbeitsausfall ( andere Aufträge wuden in dem Zeitraum abagesagt ) Verdienstausfall
Was ist möglich, was wird geraten?
Vielen Dank im Voraus



Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.11.2014, 17:49

1.Wenn Sie tatsächlich einen Arbeitsauftrag erhalten haben, dann können Sie entweder auf Zuhaltung des Vertrages oder das Erfüllungsinteresse einklagen, dh den entgangenen Gewinn. Dass Sie deswegen Aufträge abgesagt haben und Ihnen dadurch der Gewinn daraus entgangen ist, müssen Sie beweisen.
2.Wurde Ihnen hingegen eine Auftragserteilung als wahrscheinlich in Aussicht gestellt und Sie haben auf das Zustandekommen des Vertrages vertraut, dann können Sie die von Ihnen bereits getroffenen Dispositionen in Rechnung stellen bzw einklagen (= sog Vertrauensschaden); zB die Fahrt- und Reiskosten etc.

libenter
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Beitrag von libenter » 07.11.2014, 18:10

Manannan hat geschrieben:1.Wenn Sie tatsächlich einen Arbeitsauftrag erhalten haben, dann können Sie entweder auf Zuhaltung des Vertrages oder das Erfüllungsinteresse einklagen, dh den entgangenen Gewinn. Dass Sie deswegen Aufträge abgesagt haben und Ihnen dadurch der Gewinn daraus entgangen ist, müssen Sie beweisen


Danke für die Antwort.
Der Arbeitsauftrag wurde vor mehreren Zeugen gegeben.
Er wurde in der Zeit sogar im Volumen erweitert. Ebenfalls vor Zeugen. Ebenso gibt es Emailkorrenspondenz über Termine, Ausführung des Auftrags etc... Eindeutig formuliert, dass wir den Auftrag haben.
Anfragen für Aufträge die in dem Zeitraum von dem Arbeitsauftrag stattgefunden haben wurde von uns abgesagt mit der Begründung man sein in diesem Zeitraum bereits bei einem Auftrag.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.11.2014, 19:48

Unter diesen Voraussetzungen würde ich Ihnen eine anwaltliche Beratung empfehlen um weiteres zu veranlassen.

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